Was kostet eine Bestattung?

Bundesverband Deutsche Bestatter rät dazu, sich mehrere Angebote einzuholen

27. November 2020
Was kostet eine Bestattung?

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Im Trauerfall müssen Angehörige, die sich in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden, zeitnah Kontakt zu einem Bestatter aufnehmen und sich um die Bestattung des Verstorbenen kümmern. Was es dabei zu beachten gilt, weiß der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB).                   

Eine Bestattung ist eine komplexe Dienstleistung, die einer kompetenten, auf die Bedürfnisse der Trauernden abgestimmte Beratung bedarf. Billig- und Pauschalpreise halten dem Bundesverband zufolge daher nicht, was sie versprechen. Da die meisten Menschen keine konkrete Preisvorstellung haben, rät der BDB dazu, bei einem Bestattungsinstitut einen Kostenvoranschlag einzuholen, eventuell auch Vergleichsangebote.
                  

Das Angebot eines seriösen Bestatters setzt sich aus drei Kostenfaktoren zusammen. An erster Stelle stehen Dienstleistungen und Lieferungen des Bestatters wie der Betreuungs- und Formalitätenservice, die Überführung und Versorgung, die Organisation einer Erd- oder Feuerbestattung sowie Waren wie ein Sarg oder eine Urne. Ein zweiter Kostenblock sind vom Auftraggeber gewünschte Fremdleistungen wie Todesanzeigen, Blumenschmuck und die Organisation und Begleitung der Trauerfeier. Hinzu kommen drittens Friedhofs- und sonstige Gebühren, wozu die Todesbescheinigung, Gebühren für Urkunden, Grabnutzungs- und Beisetzungsgebühren sowie die Nutzung der Trauerhalle auf dem Friedhof gehören. Der Anteil der Fremdleistungen kann laut BDB bei 60 Prozent und höher liegen.
                 

Da die meisten Menschen wenig Erfahrung bei der Gestaltung einer Trauerfeier haben, ist es sinnvoll sich von einem Bestatter beraten zu lassen, der weiß, worauf es ankommt. Einsparen lassen sich Kosten aber zum Beispiel, wenn der Leichenschmaus zu Hause stattfindet. Denkbar ist es auch, dass die Angehörigen sich auf einen gemeinsamen Trauerkranz beschränken oder der Sargschmuck vor dem Herablassen des Sarges abgenommen wird, um als Grabschmuck zu dienen.

Veranlassen müssen die Bestattung die bestattungspflichtigen Angehörigen. Von ihnen zu unterscheiden ist der Totenfürsorgeberechtigte: In der Regel sind Ehegatten, Kinder und Eltern in der genannten Reihenfolge dazu auserwählt, die Wünsche des Verstorbenen umzusetzen und seine Bestattung zu beauftragen, sofern er zu Lebzeiten keine andere Person mit der Totenfürsorge betraut hat. Häufig ist der Bestattungs- und Totenfürsorgeberechtigte ein und dieselbe Person.
                     

Die Bestattungskosten trägt gemäß § 1968 BGB der Erbe. Wenn der Auftraggeber kein Erbe ist, kann er sich die Kosten von diesem erstatten lassen. Dazu gehören die Kosten für den Bestatter, die Grabstätte, den Grabstein und die erstmalige Bepflanzung der Grabstätte. Auch die Todesanzeigen und Danksagungen sowie die kirchliche und bürgerliche Feier einschließlich der Trauerfeier muss der Erbe bezahlen.

Finden kann man einen wohnortnahen Bestatter mithilfe der Online-Suche des BDB unter www.bestatter.de, in der rund 80 Prozent der in Deutschland tätigen Bestatter erfasst sind. Seriöse Unternehmen sind in der Regel in der Region verwurzelt, verfügen über ein Ladengeschäft und bestenfalls über das „Markenzeichen der Bestatter“.