Ein Azubi hat zum Beispiel ein Recht auf Vergütung. Das klingt zunächst natürlich logisch, Umfang und jährliche Erhöhung der Vergütung sind allerdings streng gesetzlich geregelt. Da der Mindestlohn jahrelang nicht für Auszubildende galt, konnten Betriebe es in der Regel frei entscheiden, je nach Branche verdiente man zwischen 400 und 800 Euro im Monat. Seit 2020 gilt jetzt allerdings eine Mindestvergütung von 515 Euro, unabhängig von Betrieb und Branche. Geht also sicher, dass eure Vergütung, die im Ausbildungsvertrag festgehalten ist, diesem neuen Gesetz entspricht.

Auszubildende haben zudem Anspruch auf kostenlose Ausbildungsmittel, dazu zählen Werkzeuge und Materialien, die der Betrieb zur Verfügung stellen muss. Auch hier ändert sich etwas 2020, denn seit diesem Jahr müssen Betriebe auch die Kosten für Lernmaterialien übernehmen. Passend dazu haben Azubis außerdem ein Recht auf Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen, also wenn sie zur Berufsschulunterricht müssen.
Zudem müssen Azubis nur dann arbeiten, wenn es mit der Ausbildung zu tun hat. Private Besorgungen für den Chef oder das Putzen von Toiletten oder Autos, solange es nicht mit der Ausbildung zu tun hat, gehören nicht dazu. Grade hier werden Auszubildende hin und wieder ausgenutzt, als Briefboten oder günstige Putzhilfen, daher lohnt es sich also, seine Rechte zu kennen.
Wer merkt, dass man im neuen Betrieb nicht gut behandelt wird oder aus einem anderen Grund den Ausbildungsplatz verlassen will, hat als Auszubildender Sonderrechte. Während der vierwöchigen Probezeit kann er beispielsweise jederzeit ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gilt allerdings auch andersherum: Auch der Betrieb darf den Azubi in der Probezeit jederzeit entlassen. Nach der Probezeit gibt es weitere Arten, wie die Ausbildung vorzeitig abgebrochen werden kann. Eine fristlose Kündigung beispielsweise ist sowohl von Seiten des Azubis als auch von Seiten des Arbeitgebers möglich, solange ein schwerer Gesetzesverstoß vorliegt. Wird der Azubi etwa ständig beschimpft oder gar vom Ausbilder geschlagen, darf fristlos gekündigt werden. Umgekehrt, wird der Azubi beim Diebstahl erwischt oder schwänzt vermehrt den Unterricht und die Arbeit, muss der Ausbilder ihm eine Abmahnung erteilen und ihm so ermöglichen, sich zu bessern. Erst nach wiederholtem Vergehen darf dem Auszubildenden gekündigt werden.

Es muss aber nicht immer in Tränen enden. Möchte der Azubi die angefangene Ausbildung aus anderen Gründen beenden, weil er sich beruflich umorientiert oder weil er umzieht oder familiären Verpflichtungen nachgehen muss, kann er mit einer Frist von vier Wochen das Arbeitsverhältnis beenden. Noch einvernehmlicher ist der Aufhebungsvertrag, der weniger eine Kündigung darstellt und mehr eine Vereinbarung zwischen Azubi und Betrieb, dass die Ausbildung abgebrochen wird.
Bei all den Rechten, die man als Auszubildender hat, darf man allerdings nicht vergessen, dass man sich mit dem Unterschreiben eines Ausbildungsvertrages auch zu einigen Dingen verpflichtet, nicht zuletzt dazu, sich um den Abschluss der Ausbildung zu bemühen. Aber auch die sorgfältige und zuverlässige Arbeit im Betrieb und Teilnahme am Berufsschulunterricht gehören zu den Pflichten. Ein Auszubildender hat zudem auf seinen Ausbilder zu hören und die Betriebsordnung einzuhalten, wenn es beispielsweise um Hygieneverordnungen oder dem Tragen von Schutzkleidung geht. Dazu kommt, dass natürlich keine Betriebsgeheimnisse ausgeplaudert werden und sorgsam mit den Werkzeugen, Kleidungsstücken und Geräten umgegangen wird, die einem der Betrieb zur Verfügung stellt. Und sollte man einmal krank sein, so verpflichtet sich der Auszubildende zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.
All diese Dinge finden sich normalerweise im Ausbildungsvertrag, man sollte sich also Zeit nehmen, diesen sorgsam zu lesen, bevor man ihn überstürzt unterschreibt. Und wenn sich im Nachhinein etwas findet, dass nicht der aktuellen Gesetzeslage entspricht, sollte man sich trauen, dagegen vorzugehen. Denn jeder hat ein Recht darauf, dass Rechte eingehalten werden.