Privat Tickets weiterverkaufen ist steuerpflichtig

Vorsicht bei der Veräußerung

19. Oktober 2022
Privat Tickets weiterverkaufen ist steuerpflichtig

Foto: LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe

Egal ob Sportveranstaltung oder Konzert, Eintrittskarten sind insbesondere für Veranstaltungen mit international bekannten Künstlern oder Sportlern nicht gerade günstig und der Vorverkauf beginnt meistens schon viele Monate vor dem Event. 

Da kann in der Wartezeit schon mal etwas dazwischenkommen, was eine Teilnahme an der Veranstaltung unmöglich macht. Und dann liegt es nahe, die gekauften Karten wieder zu verkaufen, denn sie haben viel Geld gekostet und sind möglicherweise inzwischen sogar mehr wert als zum Zeitpunkt des Erwerbs. Auf Ticketplattformen gibt es denn auch häufig Bereiche, in denen von Privat Tickets angeboten werden können. Beim Verkauf ist hier aber Vorsicht geboten, nicht nur vor Betrügern, sondern vor allem vor dem Irrglauben, ein Kartenverkauf wäre ohne steuerliche Konsequenzen möglich.

Ein Urteil des BFH kommt zur Einschätzung, dass Eintrittskarten steuerlich wie Wertpapiere zu betrachten sind. Während Dinge des täglichen Gebrauchs privat steuerfrei veräußerbar sind, zählt das Gericht Eintrittskarten nicht dazu. Insbesondere, weil sie ein deutliches Potenzial auf Wertsteigerung haben und damit ein Spekulationsobjekt sind. red