Gehaltserhöhung - alternativ steuerfreie Extras

19. April 2023
Gehaltserhöhung - alternativ steuerfreie Extras

Nicht nur für den Weg ins Büro oder den Betrieb eine gute Sache: Wer ein Fahrrad als steuerfreies Extra bekommt, kann das auch privat nutzen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Am Monatsende bleibt zu wenig Geld übrig, doch die gewünschte Gehaltserhöhung scheint weit entfernt? Dann können Sie vielleicht steuerfreie Extras aushandeln: Der Klassiker unter den steuerfreien Extras ist das Jobticket, so Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler Deutschland.

"Dafür braucht der Arbeitgeber nur einen Nachweis des Arbeitnehmers über das bestehende Abo." Arbeitnehmer müssen allerdings beachten, dass die gesponserten Ticketkosten später die abziehbaren Fahrtkosten in der Einkommensteuererklärung mindern. Das Jobticket sei eine gute Sache, sagt Karbe-Geßler. Doch es ist nicht die einzige Option. ,,Eine weitere Möglichkeit sind Fahrräder.

Anschaffung und Leasing müssen dabei über den Arbeitgeber laufen", so die Expertin vom Bund der Steuerzahler. Was viele nicht wissen: Die Extras schließen sich gegenseitig nicht aus. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer sowohl ein Jobticket wie auch ein Fahrrad als Extra gewähren, sagt Karbe-Geßler. Und neben Zuschüssen zur Fortbewegung sind auch ganz andere steuerfreie Zuwendungen denkbar. Diese müssen noch nicht einmal im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen. Außerdem können krankenkassenzertifizierte Gesundheits-leistungen vom Arbeitgeber mitgetragen werden. Nimmt man an einem Kurs teil und erhält danach eine Teilnahmebestätigung, kann der Arbeitgeber diese Kosten als Extra übernehmen - und zwar bis zu 600 Euro im Jahr pro Mitarbeiter, sagt Karbe-Geßler.

Ein weiteres steuerfreies Extra, das sich für Eltern besonders lohnen kann: Der Kinderbetreuungszuschuss für noch nicht schulpflichtigen Nachwuchs. Für den Zuschuss, der die Kosten für Tagesmutter, Kita oder Kindergarten anteilig oder sogar ganz abdecken kann, gibt es keine Obergrenze. Er kann für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deshalb eine größere Entlastung bedeuten als eine Gehaltserhöhung. Seit dem 26. Oktober 2022 haben Arbeitgeber außerdem die Möglichkeit, ihren Beschäftigten durch die Inflationsausgleichsprämie eine steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlung von bis zu 3000 Euro zukommen zu lassen. Die Regelung gilt bis Ende 2024. dpa/tmn