Auch der Tod ist teuer

So kann man Angehörigen im Sterbefall zumindest finanzielle Sorgen ersparen

21. Oktober 2022
Auch der Tod ist teuer

Foto: djd/Nuernberger-Versicherung/Getty-Images Jure-Gasparic

Der Tod gehört zum Leben dazu: Daran werden die Menschen in Deutschland beispielsweise im Trauermonat November erinnert. Viele machen sich vor allem in der dunklen Jahreszeit auch Gedanken über den eigenen Abschied, wie er gestaltet werden soll und dass er für die Angehörigen zumindest keine finanzielle Belastung darstellt. Denn das Sterben in Deutschland ist teuer: Alleine die Beerdigungskosten liegen schnell bei 6000 bis 8000 Euro, mit Grabpflege und Friedhofsgebühren kommen weitere Ausgaben auf die Familie zu. Um seinen Hinterbliebenen diese Kosten zu ersparen, kann man für den Todesfall Geld zurücklegen- oder eine klassische Sterbegeldversicherung abschließen.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu: 

Foto:LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe.com
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- Was kostet eine Sterbegeldversicherung?
Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter und der gewählten Versicherungssumme ab.

- Wie lange müssen Beiträge bezahlt werden?
Bei der Bestattungsvorsorge der Nürnberger Versicherung etwa müssen Beiträge nicht lebenslang gezahlt werden, sondern maximal 25 Jahre bei einem Eintrittsalter bis 60 Jahren. Bei einem Eintrittsalter zwischen 61 und 80 Jahren läuft die Beitragszahlung maximal bis zum Alter von 85 Jahren.

- Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Sie sollte der Höhe der zu erwartenden örtlichen Bestattungskosten und den persönlichen Wünschen entsprechen. So liegen die durchschnittlichen Bestattungskosten zwar bei „nur“ 6000 bis 8000 Euro - aber die Ausgestaltung wird dann vielleicht den individuellen Vorstellungen nicht gerecht. Möchte man vor allem spezielle Wünsche für die Bestattung oder etwa auch die Kosten der Grabpflege abdecken, empfiehlt sich daher ein höherer Betrag, um zumindest den Großteil der Ausgaben zu decken.

- Wer kann keine Sterbegeldversicherung abschließen?
Personen unter gesetzlicher Betreuung können in der Regel keine Bestattungsvorsorge vereinbaren und für sie kann auch keine Bestattungsvorsorge abgeschlossen werden.

- An wen wird die Versicherungssumme im Todesfall ausgezahlt?
Das Geld wird an das Bestattungsunternehmen beziehungsweise an die Erben überwiesen.

- Was bedeutet Wartezeit bei der Sterbegeldversicherung?
Die Bestattungsvorsorge einiger Versicherungen kann man ohne Gesundheitsfragen abschließen, im Gegenzug gibt es eine Wartezeit beziehungsweise Staffelung der Leistung in den ersten Monaten.

Betreuungsverhältnis endet mit dem Tod

Mit dem Tod eines Menschen endet die Zuständigkeit von gesetzlichen Betreuem. Um die Bestattung kümmern müssen sich dann die Angehörigen. In der Praxis kommt es hier häufiger zu Missverständnissen. Angehörige einer betreuten Person verlassen sich darauf, dass deren Angelegenheiten zu Lebzeiten geregelt werden. Da es sich dabei meist um ältere Menschen handelt, sind Todesfälle während der Dauer der Betreuung keine Seltenheit. Mit dem Tod endet jedoch das Betreuungsverhältnis. Gerichtlich bestellte Betreuer sind folglich nicht mehr für die Bestattung zuständig.

Liegt keine Bestatvortungsvorsorge vor müssen -  und dürfen - die Angehörigen Verstorbener sich selbst ein Bestattungsunternehmen auswählen und die Bestattung in Auftrag geben. Gesetzliche Betreuer haben hier weder den Auftrag, tätig zu werden, noch die Befugnis, Entscheidungen zu treffen", stellt Christoph Keldenich, Vorsitzender von Aeternitas e.V., der Verbraucherinitiative Bestattungskultur, klar. Eine Ausnahme ergibt sich in dem Fall, dass ein Betreuer schon zu Lebzeiten der betreuten Person bevollmächtigt wurde, die Bestattung als Privatperson zu organisieren.

Sollte ein vom Betreuer ohne Absprache beziehungsweise Vollmacht beauftragtes Bestattungsuntemehmen die verstorbene Person bereits abgeholt haben, können die Angehörigen den Bestatter immer noch wechseln. Alle weiteren Angelegenheiten im Rahmen der Bestattung würde das selbst gewählte Untemehmen übernehmen.