Grababdeckende Steinplatten sind nicht auf jedem Friedhof erlaubt, da sie Teile des Friedhofs versiegeln und eine Versickerung von Regenwasser verhindert. Die vollabdeckende Grabplatte minimiert den Pflegeaufwand auf die Pflege des Steins.
Gemeinschaftsgräber besitzen vielfach zentrale Erinnerungszeichen auf denen die Namen der Verstorbenen in diesem Grabfeld angebracht sind. Das individuelle Grabmal und auch dessen Pflege sowie die Verantwortung für die Grabmal-Standsicherheit entfallen für die einzelnen Hinterbliebenen.
Kolumbarien, die Urnenwände mit Kammersystem sind Bauten, deren Gestaltung und Pflege dem Friedhof unterliegen. Eine Mitwirkung der Hinterbliebenen ist nicht vorgesehen. Selbst das Ablegen von Blumen ist nicht erwünscht.
Das Konzept des Ewigkeitsbrunnens sieht die Urnenbestattung in einer unterirdischen Kaverne vor. Oberirdisch betont die Architektur eines Brunnens zentral den Bestattungsplatz, in dessen Pflastersteine die Namen der Verstorbenen sind. Die Anlage wird komplett vom jeweiligen Anbieter gepflegt.
Grabstellen, bei denen Urnen in einer Rasenfläche bestattet werden, nennt man Rasengräber. Diese sind vielfach durch ebene Stein-Namensplatten gekennzeichnet. Die Gräber werden zur Pflege des Rasens mit dem Rasenmäher überfahren. aeternitas