Ziel des Förderprogramms ist es, kleine und mittelständische Unternehmen mittels finanzieller Zuschüsse zu animieren, in digitale Technologien sowie die Qualifizierung ihrer Beschäftigten in Bezug auf die Handhabung digitaler Technologien zu investieren. Diese zwei Aspekte stellen jeweils Module des Förderprogrammes dar. Eine Förderung kann für ein sowie für beide Module beantragt werden.
Wie funktioniert´s?
Förderfähig sind kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Branchen inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe mit 3 bis 499 Beschäftigten. Die Betriebsstätte oder die Niederlassung, für die die Investition erfolgt, muss in Deutschland verortet sein. Im Förderantrag ist ein Digitalisierungsplan dazulegen, der den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen sowie die Ziele, Vorhaben und Maßnahmen erläutert. Die Umsetzung hat innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung zu erfolgen, wobei vor Erhalt der Förderbewilligung noch nicht mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden darf. Die konkrete Ausgestaltung Die maximale Fördersumme pro Unternehmen liegt bei einem Betrag von 50.000 Euro. Bei Förderungen von Wertschöpfungsketten oder -netzwerken sind Zuschüsse bis zu 100.000 Euro möglich. Dies betrifft Unternehmen, die entlang einer Wertschöpfungskette zusammenarbeiten oder Unternehmen, die in einem Wertschöpfungsnetz kooperieren. Der Förderzuschuss wird in Abhängigkeit von den förderfähigen Investitionen ermittelt und ist gestaffelt nach der Unternehmensgröße.
Für eingehende Anträge gelten folgende Förderquoten:
- bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 Prozent
- bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 Prozent
- bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 Prozent
Unter gewissen Voraussetzungen ist es auch möglich, dass Start-ups eine Förderung erhalten. Anträge können bis einschließlich Ende 2023 gestellt werden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter www.digitaljetzt-portal.de.
Ansprechpartnerin: Jana Wagner
Telefon: 0261/108-482
E-Mail: jana.wagner@wfg-myk.de