Landesförderprogramm "Stärkung strukturschwacher Regionen“: Bis zu 20 Prozent Zuschüsse sind möglich

Überregional tätige, gewerbliche Unternehmen im Landkreis Mayen-Koblenz können mit Zuschüssen für Investitionsvorhaben gefördert werden

27. Juni 2023
Henning Schröder, Geschäftsführer der WFG MYK. Foto: WFG MYK
Henning Schröder, Geschäftsführer der WFG MYK. Foto: WFG MYK

Überregional tätige, gewerbliche Unternehmen im Landkreis Mayen-Koblenz können mit Zuschüssen bis zu 20 Prozent für Investitionsvorhaben gefördert werden. Gewerbliche Produktionsbetriebe sowie bestimmte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe können die Zuschüsse beantragen, die für die Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte gewährt werden, was neben dem Ausbau von Kapazitäten auch die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte und die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte umfasst.

Eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen) und bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter können gefördert werden. Die Kosten für Grunderwerb, Kfz, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen und Eigenleistungen, sowie gemietete, geleaste oder im Mietkauf beschaffte Wirtschaftsgüter sind hingegen von der Förderung ausgeschlossen. Es können Investitionsvorhaben berücksichtigt werden, die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 36 Monaten durchgeführt werden.

Das Programm ist nur für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen und setzt die Sicherung der vorhandenen und Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen zwingend voraus. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Unternehmensgröße von 10 Prozent bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Für Investitionsmaßnahmen, deren Investitionsvolumen 10 Millionen Euro überschreitet, wird ein Fördersatz von 5 Prozent für den 10 Millionen Euro übersteigenden Betrag gewährt. Die sogenannte Bagatellgrenze liegt bei kleinen Unternehmen bei mindestens 100 000 Euro und bei mittleren Unternehmen bei mindestens 200 000 Euro Antragsvolumen.

Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn bei der Investitions- und Strukturbank (ISB) eingegangen sein. Dabei muss zwingend die schriftliche Bestätigung durch die ISB, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden, vor Investitionsbeginn erteilt worden sein. Nach Antragstellung werden von der ISB fachliche Stellungnahmen der zuständigen Kammer (IHK, HWK) sowie der Agentur für Arbeit eingeholt. Mit dem Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden. Henning Schröder

- Detaillierte Informationen zu dem Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO) und der Ansprechpersonen der ISB finden Sie unter https://isb.rlp.de/foerderung/154.html .