Krankheitsbedingte Fehlzeiten werden für Unternehmen in Deutschland immer teurer. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zahlten Arbeitgeber 2025 schätzungsweise 85,6 Milliarden Euro für die Entgeltfortzahlung erkrankter Beschäftigter einschließlich der darauf entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. 2010 waren es noch 36,9 Milliarden Euro. Damit haben sich die nominalen Aufwendungen innerhalb von 15 Jahren mehr als verdoppelt.
Den größten Teil machen die fortgezahlten Bruttoentgelte aus. Für 2025 werden sie auf 72,5 Milliarden Euro veranschlagt. Hinzu kommen nach Berechnungen des IW rund 13,1 Milliarden Euro an Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitgeber. Die Werte für 2025 sind Schätzungen und können noch revidiert werden.
Mehr Beschäftigte, höhere Löhne
Der Kostenanstieg lässt sich nicht allein mit mehr Krankheitstagen erklären. Steigen die Löhne, erhöht sich automatisch auch der Betrag, den Unternehmen während einer Erkrankung weiterzahlen. Zudem ist die Zahl der Beschäftigten über viele Jahre gewachsen. Damit haben auch mehr Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Gleichzeitig liegt der erfasste Krankenstand seit 2022 deutlich über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Eine Rolle spielt dabei die elektronische Erfassung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Sie hat die statistische Erfassung vollständiger gemacht. In welchem Umfang tatsächlich mehr Fehlzeiten entstanden sind und welchen Anteil die veränderte Erfassung daran hat, lässt sich bislang nicht eindeutig bestimmen.
Auch die Alterung der Belegschaften könnte sich auswirken. Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems treten mit zunehmendem Erwerbsalter häufiger auf und führen oftmals zu längeren Ausfällen. Auffällig ist zudem die Bedeutung psychischer Leiden: Sie machen zwar knapp fünf Prozent der Krankheitsfälle aus, stehen aber für rund 13 Prozent aller Ausfalltage.
Änderungen bei Krankschreibungen geplant
Parallel zur Kostenentwicklung wird über neue Regeln für Krankmeldungen diskutiert. Geplant ist, grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzusehen. Auch die telefonische Krankschreibung soll nach den politischen Plänen abgeschafft werden. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gelten jedoch die bisherigen Vorschriften weiter.
Arbeitgeber können schon heute verlangen, dass Beschäftigte bereits vom ersten Fehltag an eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Ob strengere Vorgaben den Krankenstand tatsächlich senken würden, bleibt offen. Auch für die telefonische Krankschreibung gibt es bislang keine eindeutigen Belege dafür, dass sie zu höheren Fehlzeiten geführt hat.
Fest steht: Die Entgeltfortzahlung ist für Unternehmen zu einem erheblichen Kostenfaktor geworden. Seit 2020 sind die nominalen Aufwendungen um mehr als 21 Milliarden Euro gestiegen. Neben dem Krankenstand prägen vor allem die Entwicklung von Löhnen und Beschäftigung die Höhe der Belastung. red/IW
