Das neue Heizungsgesetz ist gültig, aber wer weiß Bescheid?

Ein Interview mit dem Energieexperten Sebastian Lehmler über das Gebäudeenergiegesetz, die Umsetzung des Gesetzes, ob man noch eine Öl- oder Gasheizung einbauen darf und vieles mehr.

22. November 2024

Herr Lehmler, wie setzen Sie das Gesetz um?

Indem ich unsere Kunden erst einmal grundsätzlich berate. Das ist übrigens seit 1. Januar Pflicht, wenn sich die Kunden für eine Öl- oder Gasheizung entscheiden oder eine Biomasseheizung kaufen. Bei der Wärmepumpe ist das erstaunlicherweise nicht verpflichtend, aber umso wichtiger, damit die Kunden keine falschen Erwartungen haben.

Darf ich denn noch eine Öl- oder Gasheizung einbauen?

Ja, bis zur Verabschiedung eines regionalen Wärmeplans der Städte und Gemeinden. Danach gibt es so gut wie keine Ausnahmen mehr, dann müssen Heizsysteme mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie gespeist werden. Mit einer Wärmepumpe oder Pelletheizung erfüllt man die Auflage mit 100 Prozent und ist aus dem Schneider. Wärmenetze oder Hybridsysteme erfüllen die Option auch.

Das nennt sich dann technologieoffen?

Ja, auch eine Gas-Hybridheizung kann die Bedingung erfüllen, aber nur in Verbindung mit 65 Prozent erneuerbarer Energie.

Macht das Gesetz überhaupt Sinn?

Absolut. Unser Unternehmen setzt sich seit 30 Jahren für den Umstieg auf heimische, regenerative Energie ein. Es macht aus klimapolitischer Sicht und auch in Hinblick auf die Unabhängigkeit von importierter, fossiler Energie mehr als Sinn.

Wie unterstützt der Staat den Umstieg?

Mit einem üppigen Förderprogramm und großzügigen Krediten. Das ist ein sehr gutes Paket, aber niemand hat es mitbekommen.

Wie kommen Kunden an mehr Infos?

Über das Internet oder bei uns, in unseren Erstberatungsterminen. Anmeldungen sind telefonisch möglich.