Nur Gewinne aus vermieteten Objekten müssen versteuert werden
Für selbst genutzte Immobilien fällt die Spekulationssteuer nicht an. Es genügt, wenn sie im Jahr des Verkaufs und zwei Jahre zuvor selbst bewohnt wurde. Bei Grundstücken ohne Bebauung greift die Steuer dagegen innerhalb der 10-JahresFrist immer, da unbebauter Grund und Boden ja nicht bewohnt werden kann.
Ein paar Besonderheiten sind auch bei Erbschaften und Schenkungen zu beachten. Hier beginnt die Frist nicht mit dem Antritt des Erbes oder dem Datum der Eigentumsübertragung. Ausschlaggebend ist vielmehr das Datum des Kaufvertrags für das Haus oder die Wohnung.
Höhe der Spekulationssteuer online berechnen
Wer die Höhe einer möglichen Spekulationssteuer erfahren möchte, dem stehen im Internet kostenlose Rechner zur Verfügung. Der Gewinn errechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des früheren Kaufpreises plus Anschaffungskosten sowie den Veräußerungskosten, zum Beispiel Schönheitsreparaturen im Zusammenhang mit dem Verkauf. Der Nettogewinn, der sich aus dieser Rechnung ergibt, wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz multipliziert.
Übrigens: Die Spekulationsfrist beginnt und endet genau mit dem Datum der Beurkundung des Kaufvertrags. Das heißt, die Immobilie sollte tatsächlich keinen Tag früher als nach zehn Jahren verkauft werden, um die Spekulationssteuer zu vermeiden. djd