Der Grund besteht darin, dass die handwerkliche Ausführung der Abdichtung in Zusammenhang mit der Perimeterdämmung an Kelleraußenwänden und der Dränageverlegung an diesem Detailpunkt sehr anspruchsvoll ist. Dementsprechend hoch ist die Fehlerquote. Hinzu kommt, dass die Gebäudeabdichtung in der Regel von den Rohbaufirmen mit ausgeführt wird. Für die Verarbeitung von Abdichtungen sind nach den Fachrichtlinien jedoch spezielle Fachkenntnisse und Fertigkeiten erforderlich. Abdichtungen müssen deshalb von fachlich qualifiziertem Personal vorgenommen werden, das in der Verarbeitung der jeweiligen Abdichtungsstoffe geschult ist. Besteht von außen keine Möglichkeit mehr für eine nachträgliche Sanierung, so ist guter Rat gefragt.
Wasser dringt bis zum Estrich vor
Der untere Randbereich wollte schon seit der Baufertigstellung nicht so richtig trocknen. Salzausblühungen, ein feuchter Estrichrandbereich und Ausblühungen auch an Sockelflächen entlang der Kellerinnenwände waren die Folge. Die Schadensursache war von außen eindringendes Wasser im Bereich der ersten Steinlage, das unterhalb der Estrichdämmschicht auch bis zu den Kellerinnenwänden vordringen konnte.
Die Ursachen eindringender Feuchte von der Außenseite können vielfältig sein: Im vorliegenden Fall kam eine äußere Sanierung aufgrund der hochwertig ausgeführten Außenanlagen nicht in Frage.
Erschwerend hinzu kam, dass die Andienung der Baustelle nur über Kranbetrieb möglich war. Da nur ein Teilbereich des Kellers von den Schäden betroffen war, wurde eine Abdichtung von Innen gewählt. Für die nachträgliche Abdichtung von Innen wurde vom Sachverständigen eine Sonderdetaillösung mit Arbeitsbeschreibung ausgearbeitet unter Beachtung der WTA-Richtlinien. (Wissenschaftlich Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege)
Eine Rigole kann Abhilfe schaffen
Ergänzend müssen an der Außenseite, die im ehemaligen Arbeitsraumbereich verlegten, setzungsgefährdeten Regenwasserleitungen in die setzungsfreie Zone außerhalb des ehemaligen Arbeitsraumes frosttief neu verlegt werden. Vom Nachbargrundstück zum geschädigten Gebäude abfließendes Oberflächenwasser soll durch eine noch herzustellende Rigole mit ausreichendem Abstand zum Gebäude aufgefangen werden. Eine Rigole ist ein Auffangbecken, das Regenwasser zwischenspeichert und langsam versickern lässt.
Für jedes Objekt ist im Vorfeld die Wasserbeanspruchung zu ermitteln. Ebenso wie die Planung der Abdichtung gehört dies zu den Aufgaben des Architekten. Abdichtungen unterliegen während der Ausführung einer verstärkten Überwachungspflicht des Bauleiters. Für die Ausführung müssen qualifizierte und geschulte Handwerker eingesetzt werden. Die entsprechenden Schulungsnachweise sollten vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber angefordert werden. Georg Neu