Bauschäden im Fokus

Sachverständiger zu Feuchtschäden in einer Mietwohnung

05. Februar 2022
Bauschäden im Fokus

Die massiven Schäden am Parkett sorgten für hohe Reparaturkosten. Foto: Georg Neu

Wasserlaufspuren an klassisch kalten Stellen am Fenster wie Rahmen, Beschlag, Schwelle und Dichtung sowie Kondensatbildung auf der Fensterscheibe sind Anzeichen erhöhter Luftfeuchte auf der Bauteiloberfläche. Wenn dann noch feuchteempfindliche Belagsflächen aus Echtholz mit entsprechenden Randleisten verlegt sind, können hohe Schäden entstehen – bis hin zu einer Sanierung der gesamten Belagsfläche.

Zum Fall:

Im vorliegenden Fall lebten die Mieter bereits circa zehn Jahre in einer Mietwohnung. Die Wohnung wurde renoviert und mangelfrei an die Mieter übergeben. Unter anderem wurden neue Parkettböden im Wohnzimmer, Flur und im Schlafzimmer verlegt sowie ein Natursteinboden in der Küche. Die Vermieterin war nach ihrer Aussage nur zu Beginn bei der Übergabe einmal in der Wohnung. Seither hatte sie die renovierte Wohnung in Gänze nicht mehr besichtigt. Es fanden immer nur kurze Begegnungen im Flur statt.

Erst nachdem die Mieter kündigten, fand die erste vollständige Besichtigung der Wohnung durch die Vermieterin statt. Die Parkettschäden entlang der bodentiefen Fensterelemente waren für sie schockierend. Hinzu kamen stellenweise tiefe Einkerbungen im Parkettboden und Schäden an der damals ebenfalls neu verlegten Bodenfläche aus Naturstein in der Küche, in die Speisefett eingedrungen war.

Mit weiteren Schäden summierte sich die Schadenshöhe auf mehrere Tausend Euro für eine Wiederinstandsetzung/Sanierung der Wohnung. Die hinterlegte Bürgschaft für die Wohnung war zur Kostendeckung bei weitem nicht ausreichend. Die Folgen sind in aller Regel Streitigkeiten vor Gericht.

Zur Ursache:

In der Wohnung wurde bei offener Tür der Küche zum Wohnzimmer gekocht. Kochdampf wurde nicht über einen Dunstabzug nach außen abgeführt. Die Fenster waren zum Zeitpunkt der Besichtigung geschlossen. Vor den bodentiefen Fenstern waren schwere Vorhänge aufgehängt, die nur wenige Zentimeter oberhalb der Parkettfläche endeten. Dadurch wird eine ausreichende Beheizung und Belüftung der Fensterflächen behindert. Die Fensterrahmen wurden wohl kurz vor der Besichtigung gereinigt. Zuvor per Mail übersandte Fotos der Vermieterin an den Sachverständigen nach deren Besichtigung zeigten noch stark verschmutzte Fenster. Staubablagerungen und eine vernachlässigte Reinigung der Wohnung insbesondere von Bauteiloberflächen bilden für Schimmelbildung optimale Nährböden.

Durch die nicht ausreichende Beheizung und Belüftung der Wohnung erhöhte sich die Raumluftfeuchte an der kühleren Fensteroberfläche und führte zu einer Unterschreitung des Taupunktes mit Tauwasserausfall. Am Element ablaufendes Tauwasser auf die Parkettfläche führte im Randbereich zu den sichtbaren Schäden.

Fazit:

Neben der Einhaltung eines für Schimmelbildung ungefährlichen Raumklimas zwischen 40 bis 60 Prozent relative Raumluftfeuchte bei circa 20 Grad Temperatur und ausreichender Lüftung (Stoßlüftung etwa viermal pro Tag) rät der Sachverständige dazu, Mietern eine Lüftungsempfehlung an die Hand zu geben oder sie über die besonderen Heizund Lüftungserfordernisse der Wohnung schriftlich zu informieren. Lüftungsempfehlungen sollten Bestandteil des Mietvertrages sein. Insbesondere im Altbaubereich ist auf eine erhöhte Lüftung hinzuweisen. Vermietern wird empfohlen, ihre Mietwohnung nach Mietbeginn in den ersten drei Monaten ein Mal und später mindestens ein Mal jährlich zu besichtigen, um den Mietern gegebenenfalls Hinweise zu ihrem Wohnverhalten geben zu können. Alternativ kann auch sachverständiger Rat eingeholt werden.

Mieter haben gegenüber ihrer Wohnung eine Obhutspflicht und müssen sie pfleglich behandeln. Der Mieter haftet für grob fahrlässig verursachte Schäden an der Mietsache. Etwaige Schäden wie zum Beispiel Schimmelbildung muss der Mieter unverzüglich an den Vermieter melden. Sowohl bei einem Neubezug einer Mietwohnung als auch bei Mietende sollte ein Übergabeprotokoll erstellt werden. Eine zusätzliche Fotodokumentation ist sehr zu empfehlen.

Zur Person:

Georg Neu

öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger bei der HwK Koblenz

Maurer- u. Betonbauerhandwerk Schwerpunkte:

„Bauwerksabdichtungen und Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzschäden“ (TÜV zertifiziert)