SO BITTE NICHT!



WAS GEHÖRT NICHT ZUM SPERRMÜLL?
× Abfälle aus dem Baubereich wie z.B. Tapeten, Teppichböden, Türen und Rollläden, Deckenverkleidungen, Dachpappe, Bitumen, Dämmstoffe jeglicher Art, Bodendielen, Kanthölzer, Paneelbretter, Dach balken
× Abfälle aus gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben
× Auto-, Motorrad-, Roller- oder Mofateile und Reifen
× Holzteile oder -gegenstände aus dem Außenbereich der Altholzkategorie A IV (z. B. Türen, Fenster, Fensterläden, Zäune, Paletten)
× in Kartons oder Müllsäcken verpackte Abfälle oder Gegenstände
× Kleidungsstücke, Fensterglas, Tierkadaver, Grünabfälle
× Mineralische Bauabfälle wie Ziegeln, Mauerwerk, Fliesen, Rigipsplatten, Mineral-/ Glaswolle, WC-Schüsseln, Waschbecken
× Öltanks, Ölfässer, Gasflaschen
× Papier, Pappe und Kartonagen, Verpackungsmaterialien aus Kunst- und Verbundstoffen, Metallen oder Glas
VERSCHIEBUNG VON ABFALLENTSORGUNGSTERMINEN VOR UND NACH DEN FEIERTAGEN
Damit der Abfallwirtschaftsbetrieb ihre Abfallgefäße leeren kann, stellen Sie diese bitte zu den geänderten Abfuhrtagen rechtzeitig (ab 6:00 Uhr) am Straßenrand bereit.
Informationen über feiertagsbedingte Terminverschiebungen finden Sie in den Abfuhrplänen auf den Seiten 8-9 oder online unter WWW.AWB-BAD-KREUZNACH.DE
ABGABE KLEINER ELEKTROALTGERÄTE.
SEIT JULI 2022 MÜSSEN AUCH LEBENSMITTELGESCHÄFTE WIE SUPERUND DROGERIEMÄRKTE UND DISCOUNTER AUSGEDIENTE ELEKTROKLEINGERÄTE ZURÜCKNEHMEN.
Eine Verpflichtung zum Neukauf eines Gerätes besteht nicht. Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) verpflichtet auch den Lebensmittelhandel wie Super- und Drogeriemärkte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmeter zur Rücknahme von höchstens drei Elektrokleingeräten pro Abgabe (Merkmal ist eine Kantenlänge von höchstens 25 Zentimetern, z. B. Toaster, Mixer, Kaffeemaschinen, Smartphones), wenn dieser mehrmals im Jahr oder dauerhaft solche Geräte verkauft. Dieses dezentralen Rücknahmesystem ist eine kundenfreundliche Ergänzung zu der kostenfreien Altgeräterücknahme von Klein- und Großgeräten auf den Wertstoffhöfen. Anders sieht es dagegen bei den größeren Geräten aus. Wird eine Kantenlänge von mehr als 25 Zentimetern überschritten, wie zum Beispiel bei Waschmaschine oder Trockner, gilt die Rücknahmeverpflichtung nur beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes.

Die kostenfreie Abgabe von sämtlichen haushaltsüblichen Elektroaltgeräten auf den Wertstoffhöfen ist weiterhin möglich. Buchen Sie dafür einfach online einen Termin auf einem der vier Wertstoffhöfe im Landkreis Bad Kreuznach. Eine Abgabe am Schadstoffmobil ist nicht möglich.
Große Elektrogeräte (z.B. Herd, Kühlschrank, Waschmaschine) können auch bei der Metall-Sperrmüllsammlung angemeldet werden (Anmeldeformular auf der Seite 14 im Ratgeber Umwelt) oder direkt online unter WWW.AWB-BAD-KREUZNACH.DE