Seit dem 1. Juli 2023 können ausgediente kleine Elektrogeräte in vielen Supermärkten abgegeben werden, auch wenn kein neues Gerät gekauft wird. Eine Regelung der Bundesregierung verpflichtet Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr 800 Quadratmetern, die auch Elektroartikel verkaufen, nun zu der Rücknahme von Kleingeräten, die eine Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern haben. Das sind zum Beispiel Handys, Rasierer oder ein Föhn.


Anders sieht es dagegen bei den größeren Geräten aus. Wird eine Kantenlänge von mehr als 25 Zentimetern überschritten, wie zum Beispiel bei Waschmaschine oder Trockner, gilt die Rücknahmeverpflichtung nur beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes.
WEITERHIN KOSTENLOSE ANNAHME AUF DEN WERTSTOFFHÖFEN.
Alle Elektrogeräte aus Privathaushalten aus dem Landkreis Bad Kreuznach können auf den vier Wertstoffhöfen (Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Meisenheim und Waldlaubersheim) kostenlos abgegeben werden. Buchen Sie dafür einfach online einen Termin unter WWW.AWB-BAD-KREUZNACH.DE.

Große Elektrogeräte (z.B. Herd, Kühlschrank, Waschmaschine) können auch bei der Metallsperrmüllsammlung angemeldet werden im Ratgeber Umwelt oder online unter WWW.AWB-BAD-KREUZNACH.DE.
15. OKTOBER 2023
DIE ZWEITE RATE DER ABFALL-GEBÜHREN IST FÄLLIG!

Bitte versäumen Sie es nicht, die fälligen Beträge, so wie sie in Ihrem zuletzt erhaltenen Gebührenbescheid ausgewiesen wurden, zu bezahlen.
Gerne nimmt die Kreiskasse auch ein SEPA-Lastschriftmandat entgegen.
Die zu zahlenden Beträge werden von Ihrem Konto zum jeweiligen Fälligkeitsdatum abgebucht. Für Sie entfällt die lästige Überwachung der Fälligkeitstermine.