WICHTIGE INFOS!
SCHADSTOFFE (das sind Abfälle, von denen gesundheitliche Gefahren und/oder schädigende Einflüsse für die Umwelt ausgehen können) dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden, sondern müssen gesondert entsorgt werden! Viele dieser schädlichen Stoffe können, sofern sie aus Privathaushalten stammen, am Schadstoffmobil abgegeben werden, beispielsweise Reste von: Reinigungs- und Pflegemitteln aus dem Wohnbereich, Autozubehör und -pflegemitteln, Pflanzenschutzmitteln, Hobby-/Heimwerkerartikeln (Ausnahme: Wandfarben, siehe unten!)
KLEINERE ELEKTROGERÄTE UND ENERGIESPARLAMPEN dürfen keinesfalls über die Restabfalltonne entsorgt werden! Sie können diese jedoch kostenfrei am Schadstoffmobil (Abmessung bis 30 cm) oder jedem unserer Wertstoffhöfe abgeben.
MEDIKAMENTE dürfen nur bei Müllverbrennung in die Restabfalltonne! Im Landkreis Bad Kreuznach sind das Schadstoffe, daher (ohne Umverpackung und Beipackzettel) am Schadstoffmobil abgeben.



BITTE DIESE PUNKTE BEACHTEN!
- Persönlich übergeben! Unbeaufsichtigtes Abstellen am Standplatz oder auf der Straße ist nicht zulässig!
- Höchstmengen einhalten! Die Abgabe ist nur in haushaltsüblichen Mengen möglich.
- Restmengen von gleichartigen Flüssigkeiten (z. B. Lacke) bitte möglichst in einem Gefäß zusammenkippen. Da bei der Entsorgung das Verpackungsgewicht mitbezahlt wird, kann der Abfallwirtschaftsbetrieb damit Kosten sparen. Leere Behälter bitte in die Wertstoffsammlung (Gelber Sack/Gelbe Tonne bzw. Altglascontainer) geben.
- Abgabe nur in geschlossenen Behältnissen. Sie müssen dicht schließen und beschriftet sein; Umfüllen am Schadstoffmobil ist nicht zulässig!



ÜBRIGENS
FÜR EINIGE SCHADSTOFFHALTIGE ABFÄLLE GIBT ES BEREITS KOSTENLOSE RÜCKGABEMÖGLICHKEITEN BEIM HANDEL!
Batterien - Vor einigen Jahren wurde das GRS (Gemeinsames Rücknahme-system) gegründet. Überall, wo Batterien verkauft werden, können Altbatterien in die bereitstehenden grünen Sammelboxen gegeben werden.
Autobatterien - Sind mit Pfand belegt; entweder beim Kauf eine alte Batterie zurückgeben oder Pfand hinterlegen, das man bei Abgabe der unbrauchbar gewordenen Batterie zurückbekommt.
Diese Entsorgungswege sollten vorrangig genutzt werden. Die Abgabe am Schadstoffmobil ist nicht nötig.



ACHTUNG!
DAS ALLES WIRD AM SCHADSTOFFMOBIL NICHT ANGENOMMEN!
Altöl muss die Verkaufsstelle zurücknehmen.
Reste von Wandfarben (Dispersionsfarben) zum Streichen von z.B. Rauhfasertapeten oder Putz sind als schadstoffarm eingestuft. Die Abgabe am Schadstoffmobil ist deswegen nicht erforderlich und auch nicht möglich. Sie gehören – ausgehärtet – in die Restabfalltonne! So wird es gemacht: Deckel öffnen und Reste austrocknen lassen (geht schneller, wenn etwas Gips oder Zement unter-gerührt wird; evtl. die Reste in einem Eimer zusammenkippen), die ausgehärtete Farbe in die Restabfalltonne geben; entleerte Farbeimer und Deckel gehören in den Gelben Sack/die Gelbe Tonne (bzw. ineinanderstapeln und danebenstellen).
Entleerte Behältnisse mit trockenen Resten (z.B. Farbdosen, Reinigungsmittelflaschen etc.) bitte generell in die Wertstoffsammlung (Gelber Sack/Gelbe Tonne, Altglas-Container) geben.
NOCH FRAGEN?
WEITERE INFOS GIBT ES BEI DER ABFALLBERATUNG 0671 803-1954