Ein Trauerfall bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern auch viele organisatorische Aufgaben. Für die Hinterbliebenen ist es wichtig, dass sie schnell und unkompliziert handeln können. Hier spielen Vollmachten eine entscheidende Rolle. Doch was genau sind Vollmachten im Trauerfall, wofür werden sie gebraucht, und wie sollten sie gestaltet sein?
Was ist eine Vollmacht?
Eine Vollmacht ist eine schriftliche Erklärung, mit der eine Person einer anderen das Recht gibt, in ihrem Namen zu handeln. Im Trauerfall können solche Vollmachten sehr hilfreich sein, um wichtige Angelegenheiten wie Bankgeschäfte, Versicherungsfragen oder die Organisation der Beerdigung zu regeln.
Wenn ein naher Angehöriger verstirbt, müssen viele Entscheidungen oft innerhalb kurzer Zeit getroffen werden. Dabei geht es um Dinge wie die Regelung des Nachlasses, das Auflösen von Verträgen oder die Abmeldung von Versicherungen. Wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten keine Vorsorgevollmacht oder andere Regelungen getroffen hat, können sich diese Aufgaben für die Hinterbliebenen als kompliziert erweisen.
Verschiedene Arten im Überblick

Es gibt mehrere Arten von Vollmachten, die im Trauerfall relevant sein können.
- Generalvollmacht: Mit einer Generalvollmacht erhält die bevollmächtigte Person weitreichende Rechte. Sie darf praktisch alle Angelegenheiten für den Verstorbenen regeln – von Bankgeschäften bis zur Vermögensverwaltung. Beispiel: „Ich, Anna Müller, erteile meinem Sohn Max Müller die Generalvollmacht, sämtliche meiner finanziellen Angelegenheiten nach meinem Tod zu regeln.“
- Bestattungsvollmacht: Diese Vollmacht legt fest, wer nach dem Tod für die Organisation der Beerdigung zuständig ist. Dies ist besonders dann wichtig, wenn es mehrere, nahe Angehörige gibt, die unterschiedliche Vorstellungen haben. Beispiel: „Hiermit bevollmächtige ich meine Tochter, Lisa Meier, meine Bestattung nach meinen Wünschen zu organisieren.“
- Bankvollmacht: Mit einer Bankvollmacht kann die bevollmächtigte Person nach dem Tod des Kontoinhabers Bankgeschäfte tätigen, etwa Rechnungen bezahlen oder das Konto auflösen. Beispiel: „Ich, Peter Schmidt, erteile meiner Ehefrau Claudia Schmidt die Vollmacht, nach meinem Tod über mein Konto bei der Sparkasse zu verfügen.“
- Vorsorgevollmacht: Diese Vollmacht gilt bereits zu Lebzeiten und tritt in Kraft, wenn die betreffende Person nicht mehr selbst handeln kann, etwa bei schwerer Krankheit. Sie ist aber auch nach dem Tod von Bedeutung, um offene Angelegenheiten zu klären.
Wie erteilt man eine Vollmacht?
Eine Vollmacht sollte immer schriftlich verfasst werden. Bei wichtigen Vollmachten, wie der Generalvollmacht oder der Bankvollmacht, ist es ratsam, diese von einem Notar beglaubigen zu lassen. So ist sichergestellt, dass die Vollmacht im Ernstfall auch rechtlich anerkannt wird.