Telefonische „Shuttle-Mediation“
in Corona-Zeiten Auch der Gesetzgeber hat ein großes Interesse an eigenverantwortlicher Mediation der Streitparteien, damit können Gerichtsverfahren vermieden und die Justiz entlastet werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat deshalb ein Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung geschaffen, Infos gibt es unter www.bmjv.de. Eine Mediation kann im persönlichen Gespräch zwischen den Konfliktparteien und dem Mediator an einem Tisch stattfinden, gerade in Corona-Zeiten bevorzugen viele Menschen allerdings die telefonische Mediation.
So funktioniert die telefonische Mediation
Der Kunde oder die Kundin nimmt zu den Telefonmediatoren Kontakt auf und schildert den Sachverhalt. Gemeinsam mit dem Telefonmediator werden mögliche Lösungsmöglichkeiten für den Konflikt entwickelt. Nun führt der Telefonmediator ein Gespräch mit der anderen Konfliktpartei, hört sich deren Sicht des Streitfalls an und unterbreitet die zuvor entwickelten Lösungsmöglichkeiten. Anschließend führt er – soweit erforderlich – abwechselnd weitere Gespräche mit beiden Parteien und versucht dabei, eine dauerhafte Einigung zu erreichen, die für alle Beteiligten tragbar ist. Am Ende steht dann ein schriftlicher Vertrag, der für die Konfliktparteien bindend ist.

