Temperaturgrenzen für die Verarbeitung von Baustoffen einhalten
Für die Verarbeitung der meisten Baustoffe liegt die Temperaturgrenze bei fünf Grad, darunter lassen sie sich nicht mehr optimal verarbeiten und es drohen Schäden. Das gilt nicht nur für Beton, Zement und Mörtel, sondern auch für Farben, Lacke und andere Innenausbaumaterialien.
Gerade bei Eigenleistungen durch den Bauherrn ist besondere Vorsicht angezeigt. Erik Stange, Sprecher der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB), rät: „Innenausbauarbeiten, etwa am Fußboden oder an den Wänden, sollte man im Winter erst in Angriff nehmen, wenn das Haus geschlossen und beheizbar ist.“



Bauablauf mit sachverständiger Hilfe begleiten
Bei den Arbeiten, die durch das beauftragte Bauunternehmen durchgeführt werden, sollten solche Risiken eigentlich nicht auftreten. Aufgrund der guten Auftragslage und weil manche Unternehmer Projekte schnellstmöglich voranbringen möchten, kann es dennoch vorkommen, dass der Bau trotz ungünstiger Witterung weitergeführt wird. Bauherren sollten sich daher nicht blind auf die Professionalität des Unternehmens verlassen, empfiehlt Stange. „Es kann sich daher lohnen, den Wetterbericht regelmäßig zu verfolgen und bei fallenden Temperaturen zu kontrollieren, was auf der Baustelle vor sich geht.“ Auch die Dokumentation mit Fotos, Zeit- und Temperaturangaben kann sinnvoll sein.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann einen unabhängigen Sachverständigen mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle beauftragen, Infos und Adressen von Bauherrenberatern gibt es unter www.bsb-ev.de. Mit regelmäßigen Kontrollen des Bauablaufs auf der Baustelle lässt sich verhindern, dass Schäden nicht erkannt und überbaut werden. djd