HEUTE REGELN, was später gelten soll

Ein Bestattungsvorsorgevertrag hält Wünsche fest und kann die Finanzierung absichern

23. Oktober 2026
HEUTE REGELN, was später gelten soll

Früh getroffene Entscheidungen können Angehörige entlasten und eigene Wünsche für die Bestattung sichern. Foto: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Über die eigene Bestattung zu sprechen, fällt vielen schwer. Wer Entscheidungen frühzeitig trifft, kann Angehörigen jedoch eine belastende Aufgabe abnehmen. Ein Bestattungsvorsorgevertrag hält fest, welche Leistungen später gewünscht sind und wie sie finanziert werden sollen. 

Was im Vertrag stehen sollte

Geschlossen wird die Vorsorge meist mit einem Bestattungsunternehmen. Vereinbart werden können etwa Bestattungsart, Sarg oder Urne, Gestaltung der Trauerfeier, Überführung und weitere Leistungen. Auch die voraussichtlichen Kosten sollten möglichst genau aufgeführt sein. Vor der Unterschrift lohnt sich ein Blick auf Regelungen zu Preisänderungen, Kündigung, Umzug oder einem späteren Wechsel des Bestatters. Je konkreter die Vereinbarungen ausfallen, desto weniger Fragen bleiben später offen.

Eine Bestattungsverfügung ist davon zu unterscheiden: Sie hält vor allem persönliche Wünsche für die Bestattung fest. Ein Vorsorgevertrag geht weiter, weil damit konkrete Leistungen mit einem Bestattungsunternehmen vereinbart werden können. 

Geld getrennt absichern

Wer bereits zu Lebzeiten Geld für die Bestattung zurücklegen möchte, sollte auf eine vom Geschäftskonto des Bestatters getrennte Lösung achten. Die Verbraucherzentrale nennt dafür etwa eine Treuhandlösung oder ein Sparbuch mit Sperrvermerk.

Eine Möglichkeit bietet die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Sie wurde vom Bundesverband Deutscher Bestatter und dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur zur Absicherung von Vorsorgegeldern gegründet. Die eingezahlten Mittel werden zweckgebunden verwaltet. Nach Angaben der Treuhandgesellschaft wird der Werterhalt zusätzlich durch eine Ausfallbürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts abgesichert. 

Vorsorge kann geschützt sein

Wer später Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege benötigt, sollte auf eine eindeutige Zweckbindung achten. Der Bundesgerichtshof und die Sozialgerichtsbarkeit haben sich wiederholt mit Bestattungsvorsorge befasst. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann Vermögen aus einer angemessenen Bestattungsvorsorge im Sozialhilfefall geschützt sein. Eine bundesweit feste Summe, die immer als angemessen gilt, gibt es nicht. Berücksichtigt werden unter anderem die vorgesehenen Leistungen, die örtlichen Verhältnisse und der konkrete Einzelfall. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Bindung des Geldes an den späteren Bestattungszweck. Nicht geschützt sein muss eine Vorsorge, wenn Vermögen gezielt nur deshalb gebunden wird, um einen Anspruch auf Sozialhilfe herbeizuführen oder zu erhöhen. 

Unterlagen auffindbar hinterlegen

Ein Vertrag hilft Angehörigen nur, wenn sie von ihm wissen. Vorsorgevertrag, Nachweise über die finanzielle Absicherung und Kontaktdaten des Bestatters sollten deshalb gut auffindbar hinterlegt werden. Sinnvoll ist außerdem, mindestens eine vertraute Person darüber zu informieren. Auch bestehende Vereinbarungen sollten gelegentlich geprüft werden. Wünsche können sich ändern, ebenso Preise oder persönliche Lebensumstände. Wer Leistungen, Finanzierung und eigene Vorstellungen früh festhält, hinterlässt seinen Angehörigen im Ernstfall weniger offene Fragen. red