Wer in die Apotheke geht, kann sicher sein, gut beraten zu werden und das richtige Medikament zu bekommen. Aber wissen Sie eigentlich, was die gängigen Begriffe auf den Medikamentenpackungen bedeuten? Oder warum Sie nur Medikamente bestimmter Hersteller bekommen? Wir haben die Apothekerin Kerstin Ringel, Inhaberin der Rosen-Apotheke in Waldesch, dazu befragt.
Frau Ringel, was bedeutet das große „N“ mit der Zahl dahinter auf den Packungen?
Die Kennzeichnung N1, N2 oder N3 gibt an, wie viele Medikamente in der Arzneimittelpackung enthalten sind. N1-Packungen enthalten Medikamente für eine Behandlungsdauer von circa 10 Tagen, N2-Packungen für circa 30 Tage und N3-Packungen reichen für circa 100 Tage.
Häufig ist auch der Begriff „Retard“ zu lesen.
Retard bedeutet, dass der Wirkstoff verzögert freigesetzt wird. Verteilt auf 12 oder 24 Stunden. Dies ist vor allem bei länger anhaltenden Beschwerden sinnvoll, z.B. bei lang anhaltenden Schmerzen. Bei akuten Beschwerden sollte kein Retard-Arzneimittel eingesetzt werden.
Was ist zu beachten, wenn auf der Packung „dispers“ steht?
Dispers-Tabletten sind Trinktabletten. Sie werden in Wasser aufgelöst. Sie sprudeln nicht. Die Emulsion wird getrunken.
Auch der Begriff „sublingual“ stößt oft auf Unverständnis.
Sublingual bedeutet, dass das Medikament unter die Zunge gegeben wird, sich dort auflöst und über die Mundschleimhaut direkt ins Blut gelangt. Das Medikament wirkt viel schneller, als wenn es über den Darm aufgenommen wird. Es ist aber auch teurer.
Wenn der Apotheker fragt, ob es auch ein Generikum sein kann?
Was bedeutet das? Ein Generikum ist ein Nachahmerpräparat. Wenn Pharmaunternehmen die Zulassung für ein neues Medikament erhalten, bekommen sie in der Regel 20 Jahre lang Patentschutz für das Medikament. Nach Ablauf dieser Frist können andere Pharmaunternehmen dieses Medikament nachahmen. Sie verwenden den gleichen Wirkstoff, beantragen ein vereinfachtes Zulassungsverfahren und können das Medikament dann unter einem anderen Namen auf den Markt bringen. Diese Generika sind dann oft billiger als das Original, haben aber die gleiche Wirkung.
Und was ist ein „Aut idem“-Arzneimittel?
„Aut idem“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „oder das Gleiche“. Der Apotheker hat das Recht, dem Patienten ein anderes Medikament zu geben, als der Arzt verordnet hat. Dabei muss es sich nicht um ein Generikum handeln, es muss nur die gleiche Wirkstärke und Packungsgröße haben und für das gleiche Krankheitsbild zugelassen sein. Als Apotheker sind wir verpflichtet, nach Möglichkeit Arzneimittel von Herstellern abzugeben, mit denen die Krankenkasse des Patienten einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Es gibt zwei Ausnahmen: Wenn der Arzt auf dem Rezept „aut idem“ ausschließt, also dem Apotheker mitteilt, dass es sich explizit um das verordnete Arzneimittel handeln muss, oder wenn es sich um ein Arzneimittel handelt, das auf der Substitutionsausschlussliste steht.
Petra Dettmer
Wann und wie sollen Medikamente eingenommen werden? Was bedeuten die Angaben zur Einnahme?
• Vor dem Essen: Mindestens eine halbe Stunde vor dem Essen
• Nach dem Essen: Direkt nach der Mahlzeit bis spätestens eine Stunde danach
• Auf nüchternen Magen: Seit mindestens vier Stunden sollte man nichts gegessen haben (auch weder Keks noch Obst noch Gummibärchen), man sollte auch nichts anderes als Wasser oder ungesüßten Früchtetee getrunken haben, d. h. keine Limonaden oder Saft, keine Milch, keine koffeinhaltigen Getränke. Man sollte nach der Einnahme mit dem Essen und Trinken noch mindestens eine halbe Stunde warten.
• Im Mund zergehen lassen: Tabletten möglichst nicht lutschen oder kauen; am besten in die Backentasche oder unter die Zunge legen
• Mit viel Flüssigkeit zu sich nehmen: Zur Einnahme mindestens ein Glas Wasser trinken. Nichts Heißes, Koffein- oder Alkoholhaltiges trinken! Heißgetränke können Tabletten und Kapseln schädigen.
Quelle:
Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V.
http://atlas-users.prod.rhein-zeitung.net:8080/atlas/api/v1/documents/articlemeta/1977170598