Holz- und Restsperrabfall

    

09. Dezember 2020
Holz- und Restsperrabfall

Bei der Abfuhr von Holzsperrabfall wird verwertbares Altholz mit einem separaten Fahrzeug gesammelt und gemeinsam mit dem Restsperrabfall abgefahren.

Zum Restsperrabfall gehören alle sperrigen Gegenstände des Restabfalls, welche aufgrund Ihrer Größe und Beschaffenheit nicht über das Restabfallgefäß entsorgt werden können.

Holzsperrabfall - Beispiele:

• Bettgestelle
• Küchenmöbel
• Lattenroste
• Regale
• Stühle
• Schränke (ohne Glas oder Spiegel)
• sonstige verwertbare Holzmöbel
• Tische

Restsperrabfall - Beispiele:

• Federbetten
• Koffer (leer)
• Kunststoffmöbel
• Matratzen
• Polstermöbel (z.B. Couch, Sessel)
• Sandkästen aus Kunststoff
• Teppiche (aufgerollt oder gefaltet)

Metall und Elektronikaltgeräte

Zum Metall gehören alle Gegenstände und Geräte aus dem Haushalt, der Hobbywerkstatt oder dem Garten, die zu mehr als 50 % aus Metall bestehen.

Elektroaltgeräte umfassen alle aus dem privaten Haushalt stammenden Endgeräte, also „fertige“ Produkte mit eigenständiger Funktion.

Metall - Beispiele:

• Fahrräder
• Rasenmäher und Motorsensen (ohne Betriebsstoffe)
• Schubkarren
• Sonnenschirme (mit Gestell)
• Töpfe, Pfannen und Kannen
• Wäscheständer
• Werkzeug

Elektronikaltgeräte - Beispiele:

• Bildschirmgeräte
• Computer
• Elektroherde
• Geschirrspüler
• Hi-Fi-Anlagen
• Kühl- und Gefriergeräte
• Mikrowellen
• Radiatoren (geleert)
• Trockner
• Waschmaschinen

Sperrabfall (auf Abruf)

Als Sperrabfall werden alle Einrichtungs-, Haushalts- und Gebrauchsgegenstände bezeichnet, die bei Umzügen, Entrümpelungsarbeiten oder Haushaltsauflösungen anfallen und aufgrund der Größe, des Gewichts und/oder der Beschaffenheit nicht über den Restabfall entsorgt werden können.

Angemeldet werden kann der Sperrabfall bei den Abfallbetrieben des Nationalparklandkreises Birkenfeld

• per Onlineformular (www.egb-bir.de),
• telefonisch unter 06782/9989-13,
• per E-Mail (info@egb-bir.de) oder
• persönlich sowie schriftlich (Schlossallee 9, 55765 Birkenfeld). So kann jeder private und an die öffentliche Abfallentsorgung im Nationalparklandkreis Birkenfeld angeschlossene Haushalt
pro Jahr maximal 3 m3 Holz- und Restsperrabfall sowie 3 m3 Metall und Elektronikaltgeräte zur Abfuhr anmelden,
• welche auf bis zu zwei Abfuhren im Jahr je Sperrabfallart beliebig aufgeteilt werden können.

Der jeweilige Abfuhrtermin wird umgehend mitgeteilt und findet in der Regel innerhalb von drei bis sechs Wochen ab dem Anmeldedatum statt.

Bei jeder Anmeldung sind die genaue Abholadresse und eine Telefonnummer, sowie die Art und Menge der zu entsorgenden sperrigen Abfälle anzugeben. Jede Anmeldung wird dem Haushalt zugeordnet, bei dem der Sperrabfall tatsächlich anfällt.

Holz- und Restsperrabfall-2

Einzelne Sperrabfallgegenstände dürfen nicht länger als 2 m, nicht breiter als 1,70 m und nicht schwerer als 50 kg sein, sowie kein Flach- oder Spiegelglas enthalten, um verladen werden zu können.

Darüber hinaus können private Haushalte ihr Metall und Elektronikaltgeräte sowie pro Jahr bis zu 3 m3 Holz- und Restsperrabfall an dem Abfallwirtschaftszentrum – AWZ – Reibertsbach oder den Abfall-/Wertstoffannahmestellen unentgeltlich selbst anliefern.

Weitere Informationen erhalten Sie unter 06782/9989-13, auf unserer Homepage und über den QR-Code.