Was gehört NICHT zum Grüngut und zu Gartenabfällen?
• Alt- und Verpackungsholz, Bauschutt, Bioabfälle, Erdaushub, Restabfall, Sperrabfall
• Pflanzen mit Erdanhaftungen, Schnittblumen und Unkraut
• Krautiges Material (z.B. Rasenschnitt von Privatgärten und Stauden)
• Schadpflanzen, insbesondere Neophyten (z.B. beifußblättriges Traubenkraut, Jakobskreuzkraut oder Riesenbärenklau)
Grüngut und Gartenabfälle können im Nationalparklandkreis Birkenfeld, an den folgenden Stellen abgegeben werden:
• Mobile Annahmestellen (von April bis Oktober an jedem 2. und 4. Samstag im Monat)
• Hofannahmestellen (von Anfang April bis Ende Oktober täglich, außer an Sonn- und Feiertagen und in den Wintermonaten nur nach Terminvereinbarung)
• Dezentrale Annahmestellen, die einige Gemeinden für ihre Bürger eingerichtet haben (Öffnungszeiten nach Vereinbarung mit der Ortsgemeinde)
Folgendes ist bei der Anlieferung zu beachten:
Privater Grünschnitt ist bis 2 m3 pro Monat kostenfrei. Darüber hinaus werden für die gesamte Menge 4,25 Euro zzgl. MwSt. pro Kubikmeter in Rechnung gestellt (Beispiel: Werden 3 m3 Gartenabfälle angeliefert, müssen3m3 bezahlt werden). Mehrmengen sind immer kostenpflichtig bei einer Hofannahmestelle zu entsorgen.
An dezentralen Annahmestellen dürfen nur Gartenabfälle aus privaten Haushalten bis 2 m3 abgegeben werden.

Für Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen, Vereine usw. gibt es keine Freimengen. Diese müssen ihr Grüngut immer kostenpflichtig zum Entsorgungspreis von 4,25 Euro zzgl. MwSt. pro Kubikmeter an einer Hofannahmestelle entsorgen.
Dies gilt – unabhängig von der Menge – auch für Unternehmen (z.B. eine Haus- und Hofservicefirma), welche lediglich mit dem Transport beauftragt werden.
An den mobilen Annahmestellen dürfen Grün- und Gartenabfälle nur in Anwesenheit der Landwirte auf deren Fahrzeuge aufgeladen und nicht schon Tage vorher dort abgelegt werden.
Biobeutel, Plastiktüten oder andere Transportbehältnisse dürfen nicht an den mobilen Sammelstellen, Hofannahmestellen und dezentralen Annahmestellen zurückgelassen werden.
Diese haben ebenso wie Bindegarn, Draht oder andere Fremdstoffe (z.B. versehentlich vergessene Gartengeräte oder Werkzeuge) einen hohen Sortieraufwand bei den Landwirten und zusätzliche Entsorgungskosten zur Folge. Außerdem können sie Schäden an dem Schredder, der das Grüngut häckselt, verursachen.

Anmerkung: Bei Drucklegung dieses Ratgebers zeichnet sich ab, dass die seit längerer Zeit andauernden Bemühungen zur Aufrechterhaltung wohnortnaher Grüngutsammelplätze mit pragmatischen und wirtschaftlich vertretbaren Anpassungen abgeschlossen werden können. Bitte die jeweils aktuellen Veröffentlichungen beachten.

Entsorgungsmöglichkeiten für Riesenbärenklau/Herkulesstaude:
Kleinmengen können über die Bio- oder Restabfallgefäße entsorgt werden.
Bei größeren Mengen nehmen Sie bitte unter 06782/9989-22 mit uns Kontakt auf.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.neobiota.bfn.de
www.herkulesstaudenbekaempfung.de