Bauschutt (nicht verunreinigt/kontaminiert)

        

09. Dezember 2020
Bauschutt (nicht verunreinigt/kontaminiert)

Mineralischer Bauschutt ist ein Wertstoff und wird in unserem Nationalparklandkreis über ein separates Sammelsystem erfasst und verwertet. Der aufbereitete Bauschutt wird z.B. im Straßenbau wieder eingesetzt.

Private Haushalte können pro Monat bis zu 1,3 t bzw. 1 m3 Bauschutt (unbewehrt und Schollengröße kleiner 60x60x40 cm) im Steinbruch Juchem oder am AWZ untentgeltlich anliefern. Darüber hinaus werden für die gesamte Menge 16,80 Euro zzgl. Mwst. pro Tonne in Rechnung gestellt.

Der Bauschutt kann an folgenden Stellen abgegeben werden:

Steinbruch Niederwörresbach – Juchem Vertrieb KG, Tel.: 06785/9900 oder Tel.: 06785/99010, www.juchem-gruppe.de
Abfallwirtschaftszentrum – AWZ – Reibertsbach bei Reichenbach, bis max. 6,5 t bzw. 5 m3
Dezentrale Annahmestellen in einigen Gemeinden, nur für Kleinmengen unter 100 kg aus Privathaushalten
Abfall-/Wertstoffannahmestellen, nur für Kleinmengen unter 100 kg aus Privathaushalten

Bauschutt (nicht verunreinigt/kontaminiert)-2

Was zählt zum Bauschutt?

• Betonbruch, -platten und -ringe
• Bims
• Bruchsteine
• Estrich (mineralisch)
• Geschirr (ohne Glas)
• Grabeinfassungen und Steine
• keramische Baustoffe (Fliesen, Waschbecken usw.)
• Klinker
• Leichtbetonsteine (Gasbeton, Yton-Steine usw.)
• Lochziegel (Poroton usw.)
• Mauerwerksabbruch
• Material aus Ton (Rohre, Ziegel usw.)
• Mörtelputz (mineralisch)
• Naturschiefer
• Porzellan
• Rasengittersteine
• Sandsteine
• Schornsteinmaterial und Schamottsteine ohne Abgasberührung
• Verbundsteine
• Zement (ausgehärtet und ohne Verpackung)
• Zementziegel