• Trennen Sie private und geschäftliche Konten und untersagen Sie die Privatnutzung, vor allem bei E-Mail-Accounts.
• Bestimmen Sie eine oder mehrere vertrauenswürdige Personen, die Kenntnis über die digitalen Aktivitäten haben, zum Beispiel der Erbe selbst.
• Holen Sie rechtliche Unterstützung von Experten für die Erstellung des Testaments ein.
• Fertigen Sie eine Aufstellung an über E-Mail-Konten, Cloud-Speicher, Social-Media-Accounts, Konten bei Onlinehändlern oder -dienstleistern, firmeninterne Geräte sowie passwortgeschützte Programme.
• Schreiben Sie bestehende, auf einzelne Personen laufende Accounts möglichst auf das Unternehmen um, melden Sie neue Accounts auf den Betrieb an und regeln Sie den Zugriff für den Notfall.
• Legen Sie für jeden Account fest, was nach Ausfall oder Tod eines Mitarbeitenden geschehen soll (Stilllegung, Gedenkzustand).
• Geben Sie Benutzernamen und Passwörter mit Eröffnung des Testaments/des Erbvertrags an die jeweiligen Handlungsbefugten, zusammen mit klaren Handlungsanweisungen.
• Das Testament oder der Erbvertrag, die den digitalen Nachlass regeln, müssen aktuell sein. Nehmen Sie bei neuen Konten die geänderten Passwörter sofort in die Aufstellung auf.