Es passiert nahezu jedem Autofahrer einmal. Man wird in einen Unfall verwickelt, an dem man keine Schuld trägt. Jetzt heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich um einige wichtige Dinge zu kümmern:

Notieren Sie:
• Das amtliche Kennzeichen und den Namen, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners.
• Wenn es Zeugen für den Unfall gibt, notieren Sie sich Namen und Adressen.
• Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten(bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.
Fotografieren Sie:
Nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte. Wenn möglich, machen Sie eine Skizze des Unfallhergangs.
Bestehen Sie darauf:
Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.
Auf Sachverständigen Ihrer Wahl bestehen
Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt. Beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen Gutachter Ihres Vertrauens. Er liefert Ihnen:
• Ein Gebrauchtwagen-Gutachten mit einem zuverlässigen individuellen Bericht über den Zustand des Fahrzeugs, ausgerichtet an festgelegten Qualitätsnormen.
• Er legt Ihnen die ermittelten Ergebnisse über den Zustand des Fahrzeugs vor und nimmt eine Einordnung in eine vorgegebene Qualitätsstufe den dem Fahrzeug entsprechenden Wert vor.
• Auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens kann der Gutachter unterstützen. Mit einem Check können böse Überraschungen nach dem Kauf vermieden werden.