Jedes Genossenschaftsmitglied hat nur eine Stimme
„Genossenschaftsbanken, das sind in Deutschland vor allem die Volksbanken und Raiffeisenbanken, sind nur ihren Mitgliedern in ihrer Region verpflichtet“, erklärt Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) das genossenschaftliche Grundprinzip. Dies zeige sich auch darin, dass Mitglieder bei wichtigen Entscheidungen demokratisch mitbestimmen können: „Es spielt keine Rolle, mit wie viel Geld man beteiligt ist, jede und jeder hat nur eine Stimme.“ Dies sichere die Unabhängigkeit der Genossenschaft und biete Schutz vor anonymen Finanzinvestoren und feindlichen Übernahmen. Das Mitentscheiden erfolgt bei kleineren Banken über die jährliche Generalversammlung, bei Banken mit vielen Mitgliedern über die gewählte Vertreterversammlung. Über eine Dividende werden die Mitglieder am Geschäftserfolg der Bank beteiligt.

Aktiv mitwirken und die eigene Region mitgestalten
Die Mitglieder von Genossenschaftsbanken können sich aktiv einbringen. „Beispielsweise über sogenannte Co-Creation-Projekte im digitalen Mitgliedernetzwerk oder über die Mitarbeit in Mitgliederbeiräten der Bank kann man seine Bank und seine Region aktiv mitgestalten“, erläutert Kolak. Ein anderes Beispiel sind die vielen Crowd-Funding-Initiativen der Genossenschaftsbanken. Hier können Mitglieder Vereine und Projekte in der Region vorschlagen, die eine Unterstützung durch die Bank verdient hätten. Über Crowd-Funding-Initiativen der Bank lassen sich gemeinnützige Projekte gemeinsam mit anderen Unterstützern finanzieren und verwirklichen.