Nach ergiebigem Regen liegt ein erdiger Duft über dem Wald, die Nächte werden kühler. In Buchen- und Mischwäldern recken die ersten Pilzhüte ihre Köpfe durch Laub und Moos. Der Reiz liegt im Suchen und Entdecken, die Kunst im sicheren Bestimmen – und in der Einsicht, dass maßvolles Sammeln die Grundlage für künftige Ernten bleibt.

Wo und wann sich Pilze zeigen
Ist der Boden gut durchfeuchtet und folgen ein bis zwei milde Nächte, beginnt das Wachstum. Besonders lohnend sind alte Laubwälder mit dicker Streuschicht, moosreiche Fichtenbestände und Übergänge zwischen Wald und Wiese.
Wer langsam geht, den Blick nah am Boden hält und auch Mulden, Totholzbereiche oder Wegböschungen absucht, erhöht seine Chancen. In höheren Lagen können frühe Bodenfröste die Saison kurz unterbrechen; milde Tage lassen oft eine zweite Welle folgen.
Mit Respekt sammeln

Sammeln bedeutet immer Eingriff in das Ökosystem – Zurückhaltung ist daher oberstes Gebot. Entnommen werden nur einwandfreie, junge Exemplare in haushaltsüblicher Menge. Seltene Arten bleiben stehen. Das Messer setzt knapp über dem Boden an, die Fundstelle wird sauber hinterlassen, das Mycel geschont. Tragkörbe oder luftige Taschen halten die Funde frisch und ermöglichen den Sporenfall, während Plastikbeutel Verderb begünstigen.
Nur zweifelsfrei Essbares genießen
Essbar ist ausschließlich, was zweifelsfrei bestimmt wurde. Apps und Foren liefern Anhaltspunkte, ersetzen aber keine fundierte Beratung. Pilzvereine, Volkshochschulen und Pilzberatungen bieten Kurse und prüfen Funde. Als vergleichsweise risikoarm für Einsteiger gelten viele Röhrlinge ohne rote Röhren oder roten Stielanteil (z. B. Maronenröhrling, Steinpilz).
Lamellenpilze bergen häufiger Verwechslungsgefahr – diese Faustregel ersetzt keine sichere Bestimmung.
Typische Doppelgänger
• Parasol/Safranschirmling: Unterschiede in Geruch, Ring und Natterung.
• Wiesenchampignon / Karbol-Egerling: Letzterer riecht phenolisch und verfärbt sich gelb.
• Steinpilz/Gallenröhrling: Gallenröhrling hat rosa Poren im Alter und schmeckt bitter.
• Echter Pfifferling / Falscher Pfifferling: Echter besitzt Leisten statt Lamellen, festes Fleisch und aprikosenartigen Duft.
Recht und Rücksicht
Das Betreten des Waldes ist erlaubt, doch Schutzgebiete, Sperrungen und jagdliche Maßnahmen haben Vorrang. In vielen Regionen ist das Sammeln kleiner Mengen für den Eigenbedarf üblich, gewerbliche Sammler benötigen Genehmigungen. Aushänge zu Drückjagden oder Forstarbeiten weisen auf zeitweilige Einschränkungen hin. Wege bleiben frei von Fahrzeugen, Hunde werden kurz gehalten.
Frisch in die Küche
Pilze werden möglichst frisch verarbeitet. Vor dem Zubereiten reicht meist trockenes Säubern mit Pinsel und Messer, beschädigte oder weiche Stellen werden entfernt. Durchgaren ist Pflicht. Zum Einfrieren eignen sich kurz vorgegarte, gut abgekühlte Portionen. Reste vom Vortag nur vollständig erhitzt servieren, neue Arten werden zunächst in kleinen Mengen probiert.

Sicherheit geht vor
Bei Beschwerden wie Übelkeit, Schweißausbrüchen oder Benommenheit zählt jede Minute. Sofort medizinische Hilfe rufen. Putzreste und Fundexemplare, ebenso wie notierte Verzehrzeiten, erleichtern die Diagnose. red
Auf einem Blick
• Ausrüstung: Korb oder luftige Tasche, kleines Messer, Pinsel, feste Schuhe, lange Hosen, Karte/Offline-Track; leichte Regenjacke, Stirnlampe für die frühe Dämmerung.
• Merkmale dokumentieren: Standort (Baumart, Boden), Hut-/Lamellen-/Röhrenbild, Stiel, Verfärbungen, Geruch, Sporenpulverfarbe, Fotos direkt am Fundort anfertigen.
• Schonend sammeln: Nur Bedarfsmengen, keine winzigen Exemplare; Mycel nicht freilegen, Fundstelle schließen, Abfälle mitnehmen.
• Bestimmung & Beratung: Kurse und Beratungen von Pilzvereinen/Volkshochschulen nutzen, Apps nur ergänzend einsetzen.
• Höhenlagen-Hinweis: Frühe Bodenfröste sind möglich, Pilzschübe können kurz pausieren und nach milderen Tagen wieder einsetzen.
• Rechtliches: Schutzgebiete und Sperrungen beachten, Sammeln in kleinem, persönlichem Rahmen; Befahrungsverbote einhalten.
Vertrauen ist gut - Gutachten ist besser
Woran man unbedingt denken sollte
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden:
• Notieren Sie das amtliche Kennzeichen
• Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
• Adressen von Zeugen
• Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten
Bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen. Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte.
Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
Auf Sachverständigen Ihrer Wahl bestehen
Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
Einen Gutachter Ihres Vertrauens
Ein Gutachter liefert Ihnen: Ein Gebrauchtwagen- Gutachten. Einen zuverlässigen individuellen Bericht über den Zustand des Fahrzeugs, ausgerichtet an festgelegten Qualitätsnormen. Einen Gebrauchtwagen, der den Mindestanforderungen eines Gutachtens entspricht. Die ermittelten Ergebnisse über den Zustand des Fahrzeugs. Eine Einordnung in eine vorgegebene Qualitätsstufe den dem Fahrzeug entsprechenden Wert. Ihr neuer Gebrauchtwagen soll Ihnen Freude machen und sein Geld wert sein.