Schneeketten oder Schneemann? Was im Winter wirklich Pflicht ist

Bestimmte Winterausrüstungen für Fahrzeuge sind gesetzlich vorgeschrieben. Ein Blick auf die gesetzlichen Regelungen in Deutschland und bei den europäischen Nachbarn schafft Klarheit.

22. November 2024
Schneeketten oder Schneemann? Was im Winter wirklich Pflicht ist

Foto: Candy Box Images - stock.adobe.com

Wenn der Winter naht und die Temperaturen sinken, stellt sich nicht nur die Frage nach der richtigen Garderobe, sondern auch nach der richtigen Ausrüstung für das Auto. Während der Schneemann vor der Haustür freiwillig gebaut wird, sind bestimmte Winterausrüstungen für Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Doch was genau ist Pflicht und wo drohen Bußgelder? Ein Blick auf die gesetzlichen Regelungen in Deutschland und bei den europäischen Nachbarn schafft Klarheit.

Deutschland: Situative Winterreifenpflicht

In Deutschland gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden darf, die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Ältere Reifen mit M+S-Kennzeichnung sind nur noch bis zum 30. September 2024 erlaubt, wenn sie bis Ende 2017 hergestellt wurden.

Wer bei entsprechenden Bedingungen ohne geeignete Bereifung unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder ab 60 Euro und einen Punkt in Flensburg, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall. Außerdem kann bei einem Unfall eine Mitschuld wegen falscher Bereifung angenommen werden. Schneeketten sind in Deutschland nur dort Pflicht, wo dies durch ein Verkehrsschild angeordnet ist.

Das entsprechende Schild zeigt einen weißen Reifen mit Schneekette auf blauem Grund. In diesen Bereichen darf dann nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Vor allem bei Fahrten in bergige Regionen sollten Schneeketten immer im Kofferraum mitgeführt werden.

Österreich: Strenge Vorschriften und hohe Strafen

In Österreich ist die Winterreifenpflicht strenger geregelt. Vom 1. November bis zum 15. April müssen Pkw bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen ausgerüstet sein.

Alternativ dürfen Sommerreifen in Kombination mit Schneeketten verwendet werden, allerdings nur auf schneebedeckten oder vereisten Fahrbahnen. Die Profiltiefe muss mindestens 4 mm betragen. Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet.

Bei Unfällen drohen zudem zivilrechtliche Konsequenzen. Auch hier gibt es Streckenabschnitte, auf denen Schneeketten vorgeschrieben sind.

Schweiz: Die Verantwortung liegt beim Fahrer

In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Der Fahrzeuglenker ist jedoch dafür verantwortlich, sein Fahrzeug sicher zu führen.

Bei Verkehrsbehinderungen oder Unfällen wegen ungeeigneter Bereifung drohen Bußgelder und Regressansprüche. Auf entsprechend gekennzeichneten Strecken besteht Schneekettenpflicht. red