Regelmäßigen Austausch nicht verpassen
Wenn sich unangenehme Gerüche im Fahrzeug verbreiten, die Klimaanlage offenbar nicht mehr die volle Leistung erbringt oder störende Blendeffekte auf der Windschutzscheibe auftreten, sind das deutliche Signale für einen notwendigen Stopp in einer Fachwerkstatt. Ein Austausch des Innenraumfilters ist von Fachleuten schnell erledigt und sorgt im Nu wieder für gesunde Luft im Inneren. Doch wann ist ein Austausch notwendig? „Als Faustregel gilt, dass der Wechsel mindestens einmal jährlich oder jeweils nach 15.000 gefahrenen Kilometern erfolgen sollte“, erklärt Bosch-Experte Slawomir Kosek.
Ein neuer Filter bedeutet nicht nur ein Plus an Komfort, sondern auch mehr Sicherheit, etwa wenn Scheiben nicht so oft beschlagen und keine Niesattacke die Aufmerksamkeit am Steuer beeinträchtigt. Außerdem kommt es durch wirksame Filter zu weniger Ablagerungen an den Gebläsen und der Klimaanlage, was deren Leistungsfähigkeit erhält.
Auf gute Qualität achten
Ein ohnehin anstehender Tausch des Innenraumfilters ist eine gute Gelegenheit, auf neue Technik umzusteigen. Denn der neue „Filter+ pro“ beispielsweise wirkt durch eine spezielle antimikrobielle Schicht nun auch effektiv gegen Viren und Bakterien sowie gegen Schimmelwachstum. Die Filtertechnik ist im Austausch auch für ältere Fahrzeugmodelle verfügbar, mehr Details gibt es in Fachbetrieben vor Ort. Praktisch ist etwa die Online-Werkstattsuche unter www.boschcarservice.de. Qualitativ hochwertige Innenraumfilter mit Aktivkohleschicht verfügen für eine effektive Wirkung über einen mehrstufigen Aufbau. Das Filtervlies bindet dauerhaft Allergene und Pollen, während eine feine Mikrofaserschicht über 98 Prozent aller Feinstaubpartikel auffängt. Zusätzlich neutralisiert die Aktivkohleschicht zuverlässig schädliche und übelriechende Gase. djd
Vertrauen ist gut – Gutachten ist besser
Woran man unbedingt denken sollte
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden:
- Notieren Sie das amtliche Kennzeichen
- Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
- Adressen von Zeugen
- Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten
Bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen. Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte.
Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
Auf Sachverständigen Ihrer Wahl bestehen
Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
Einen Gutachter Ihres Vertrauens
Ein Gutachter liefert Ihnen: Ein Gebrauchtwagen-Gutachten. Einen zuverlässigen individuellen Bericht über den Zustand des Fahrzeugs, ausgerichtet an festgelegten Qualitätsnormen. Einen Gebrauchtwagen, der den Mindestanforderungen eines Gutachtens entspricht. Die ermittelten Ergebnisse über den Zustand des Fahrzeugs. Eine Einordnung in eine vorgegebene Qualitätsstufe den dem Fahrzeug entsprechenden Wert. Ihr neuer Gebrauchtwagen soll Ihnen Freude machen und sein Geld wert sein.