Wenn die Temperaturen nachts unter den Gefrierpunkt sinken, erleben viele Autofahrer morgens eine unangenehme Überraschung: zugefrorene Scheiben. Doch bevor Sie losfahren, gilt es, die Sicht wieder freizumachen – und zwar richtig. Ein kleines Guckloch durch die Scheibe zu kratzen reicht nicht aus, um sicher unterwegs zu sein.


Gesetzliche Vorschriften und Bußgelder
Die Straßenverkehrsordnung verlangt, dass sämtliche Scheiben, Außenspiegel, Scheinwerfer und auch das Kennzeichen vor Fahrtantritt vollständig vom Eis befreit werden. Wer nur ein kleines Sichtfeld freilegt, riskiert nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch ein Bußgeld von zehn bis 35 Euro. Besonders teuer wird es, wenn der Motor während des Kratzens läuft: Hier drohen 80 Euro Strafe und in einigen Fällen sogar ein Punkt in Flensburg. Zudem belastet das unnötige Laufenlassen des Motors die Umwelt.
Der richtige Eiskratzer macht den Unterschied
Um die Scheiben effektiv und schonend von Eis zu befreien, empfiehlt sich die Nutzung eines stabilen Kunststoff-Eiskratzers. Modelle mit einer gummierten Lippe sind besonders praktisch, da sie weniger riskieren, die Glasoberfläche zu zerkratzen. Behelfsmittel wie CD-Hüllen oder Kreditkarten sind hingegen keine gute Alternative – sie können Schäden an der Scheibe verursachen und sind oft ineffizient.
Beim Befreien des Fahrzeugs von Eis und Schnee denken viele Autofahrer ausschließlich an die Scheiben. Doch auch das Autodach, die Motorhaube, Kennzeichen und Scheinwerfer müssen von Schnee und Eis befreit werden. Liegen Schnee und Eis noch auf dem Dach, können sie beim Bremsen oder Beschleunigen herunterrutschen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.


Vorbeugende Maßnahmen gegen Eisbildung
Um das morgendliche Kratzen zu minimieren, können vorbeugende Maßnahmen helfen. Eine Frontscheibenabdeckung, die abends über die Scheibe gelegt wird, verhindert, dass sich Eis bildet. Alternativ kann auch ein spezielles Frostschutzspray verwendet werden.
Fazit: Sicherheit geht vor