Pflichten und Strafen

Erste Hilfe, Rettungsgasse, Warndreieck: Was Verkehrsteilnehmer wissen sollten

11. Februar 2023
Pflichten und Strafen

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Die Fahrschulzeit ist bei den meisten Menschen lange her. Erste Hilfe leisten, Rettungsgasse bilden, Warndreieck mitführen: Diese Begriffe sind bekannt, doch was bedeuten sie konkret und was passiert, wenn man gegen Regeln verstößt?

Erste Hilfe kann Leben retten

Wie es einem Unfallopfer ergeht, hängt oft davon ab, ob ihm frühzeitig geholfen wird. Ersthelfer können Leben retten. Gleichzeitig ist Erste Hilfe eine gesetzlich geregelte Pflicht. Dazu zähle einen Notruf abzusetzen, die Unfallstelle abzusichern, Blutungen zu stillen oder die Opfer in die stabile Seitenlage zu bringen. Wer in Notsituationen Hilfe unterlasse, obwohl dies erforderlich und möglich sei, werde mit drei Punkten, einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft: ,,Zudem drohen ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis", erklärt Frank Preidel, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Schnelle medizinische Versorgung dank Rettungsgasse

Die Bildung einer Rettungsgasse ist Pflicht, wenn der außerörtliche Verkehr zu stocken beginnt oder ein Stau entstanden ist. Als Rettungsgasse versteht man eine freie Gasse, die auf zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte gebildet wird. Bei drei oder mehr Fahrstreifen gibt die Rechtsordnung vor, die Gasse zwischen dem am weitesten links gelegenen und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden", erläutert Frank Preidel. Die Rettungsgasse dürfe fast nur von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt oder Abschleppunternehmen befahren werden. ,,Andere Fahrzeuge dürfen sie in keinem Fall befahren. Wer sich nicht an die Regeln hält, bekommt ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte und zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld", so Preidel.

Mitführen von Erste-Hilfe-Equipment gesetzlich vorgeschrieben

Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten müssen im Auto immer mitgeführt werden. „Bei fehlender Ausstattung müssen Fahrzeughalter ein Verwarngeld von fünf bis 15 Euro zahlen", erklärt Frank Preidel. djd