Auch bei kleinen Schäden dürfe man sich nie unerlaubt von einem Unfallort entfernen.
Bei jedem Unfall mit Verletzten ist sofort der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 zu verständigen und die Unfallstelle ordnungsgemäß abzusichern.
Verletzte sollten angesprochen und gegebenenfalls nach lebensrettenden Sofortmaßnahmen in die stabile Seitenlage gebracht werden. Wer nicht hilft, macht sich strafbar.
Was Autofahrer noch wissen sollten: Seit Februar 2022 muss der Verbandskasten im Auto zwei OP-Masken enthalten. Eine Übergangsfrist gilt bis Februar 2023. Danach ist mit einem Bußgeld zu rechnen. djd