Beratung bei Pflegegeldbezug

Gespräche mit Fachleuten sollen entlasten und Pflegequalität sichern

15. November 2024
Beratung bei Pflegegeldbezug

Foto: Gina Sanders stock.adobe.com

Die große Mehrheit der Pflegebedürftigen in Deutschland wird zu Hause von Angehörigen versorgt. Dafür gibt es als finanzielle Unterstützung das Pflegegeld. Wer nur dieses erhält und keine professionelle Unterstützung etwa durch einen Pflegedienst wahrnimmt, ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine häusliche Pflegeberatung wahrzunehmen: bei Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr. Die sogenannten Beratungseinsätze nach Paragraf 37.3 Sozialgesetzbuch XI sollen die Qualität der Pflege sicherstellen, aber auch Unterstützung bieten und zur Entlastung der Pflegenden beitragen.

Tipps zu Entlastung und Unterstützung

Pflegebedürftige müssen sich um den Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 selbst kümmern und können auch die Beratungsperson wählen – das kann zum Beispiel ein qualifizierter Pflegedienstmitarbeiter oder eine von der Pflegekasse beauftragte, unabhängige Fachkraft sein. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse beziehungsweise -versicherung. Die Termine finden zu Hause beim Pflegebedürftigen statt – bis zum 31. März 2027 gilt aber eine Regelung, nach der jede zweite Beratung auch als Videogespräch durchgeführt werden kann. Anhand eines Fragebogens wird dann die Pflegesituation analysiert und festgestellt, ob alles gut läuft oder Unterstützungsbedarf besteht. Die Beratenden nennen Entlastungs- und Schulungsangebote und können Anpassungen des Wohnumfelds empfehlen. Es kann auch sein, dass man in der Beratung sieht, dass der Pflegegrad zu niedrig ist, sodass ein Höherstufungsantrag angeregt wird. Empfehlenswert ist eine ausführliche Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI. djd

Modernes Seniorenwohnen mit Herz und Sicherheit

Ein Zuhause für ein selbstbestimmtes Leben

Das Marienhaus Seniorenzentrum Josef-Ecker-Stift in Neuwied bietet modernes Seniorenwohnen in komfortablen, seniorengerechten und barrierefreien Mietwohnungen. In zentraler Lage ist der Ringmarkt (Supermarkt) nur wenige Schritte entfernt. Als Teil der Marienhaus Seniorendienste GmbH ist hier ein Wohnumfeld entstanden, das von Gemeinschaft und Zusammenhalt geprägt ist.

Im Rahmen einer umfassenden Generalsanierung wurden 22 moderne, seniorengerechte Wohnungen geschaffen, die höchsten Ansprüchen an Komfort und Barrierefreiheit entsprechen. Jede Wohnung ist mit einer modernen Einbauküche ausgestattet und sorgt für ein angenehmes Wohnklima, das auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten ist. Eine hauseigene Kapelle bietet Raum für ruhige Momente der Besinnung, und in der klimatisierten Cafeteria können Mahlzeiten genossen oder gesellige Stunden bei Kaffee und Kuchen verbracht werden.

Seit über 15 Jahren setzt das Seniorenzentrum auf erfolgreiches Seniorenwohnen und orientiert sich dabei stets an den Bedürfnissen der Mieterinnen und Mieter. Die generalsanierten Wohnungen sind speziell darauf ausgerichtet, ein angenehmes und sicheres Zuhause zu schaffen.

Für weitere Informationen steht das Team des Marienhaus Seniorenzentrums Josef-Ecker-Stift in Neuwied zur Verfügung: Jasmin Becker (jasmin-becker@marienhaus.de) oder unter Telefon 02631/8373-0, E-Mail: info@altenheim-neuwied.de.