Doppelbelastung Pflege und Beruf

Erwerbstätige Pflegepersonen brauchen verlässliche Unterstützung

06. September 2024
Doppelbelastung Pflege und Beruf

Pflege und Berufstätigkeit zu vereinbaren ist ein schwieriger Spagat. Pflegeberatung kann helfen und ist telefonisch unkompliziert erreichbar. Fotos: djd/compass private pflegeberatung

Wer gleichzeitig pflegt und arbeitet, braucht verlässliche Unterstützung und gute Beratung.
Wer gleichzeitig pflegt und arbeitet, braucht verlässliche Unterstützung und gute Beratung.

Pflege ist in Deutschland weitgehend Privatsache: 80 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, überwiegend von Angehörigen. Insgesamt engagieren sich laut einer aktuellen Studie vier bis fünf Millionen Privatpersonen in der Pflege. Zwei Drittel von ihnen sind zusätzlich berufstätig, 28 Prozent sogar in Vollzeit. Eine enorme Doppelbelastung, die von der Gesellschaft kaum wahrgenommen wird. Sie ist eigentlich nur zu bewältigen, wenn vor allem im Notfall Aufgaben zuverlässig delegiert werden können, zum Beispiel an andere Familienmitglieder. Wichtig ist aber auch, rechtzeitig für Unterstützung zu sorgen. Angehörige leisten anfangs oft vieles nebenbei und setzen sich zu spät mit dem Bedarf und den Leistungen der Pflegeversicherung auseinander.

Beratung hilft weiter

Die Pflegeberatung leistet wertvolle Hilfe bei der Ermittlung der Bedürfnisse und Bedarfe von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Sie unterstützt auch bei der Beantragung entsprechender Leistungen, berät zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und bietet die oft dringend benötigte psychische Unterstützung. Die Erfahrung zeigt, dass berufstätige Pflegende häufig eine unkomplizierte Beratung per Telefon oder Videogespräch wünschen, die auch in der Mittagspause oder nach Feierabend stattfinden kann. Die telefonische Pflegeberatung steht allen Ratsuchenden kostenlos zur Verfügung.

Leistungen der Pflegeversicherung

In der Beratung kann besprochen werden, welche Leistungen der Pflegeversicherung für die eigene Situation erforderlich sind. Bei einer akut auftretenden Pflegesituation ist dies häufig die kurzzeitige Arbeitsfreistellung. Diese kann für zehn Tage im Kalenderjahr ohne Ankündigung in Anspruch genommen werden, um die Pflege zu organisieren. Zur Überbrückung gibt es Pflegeunterstützungsgeld, das in der Regel 90 Prozent des Nettoentgelts beträgt. Langfristig müssen dann Lösungen zur Überbrückung der Arbeitszeit gefunden werden. Hierfür gibt es zum Beispiel die Möglichkeit der Tagespflege oder der ambulanten Pflege, denn wer nicht mit dem Pflegebedürftigen in einem Haus lebt, kommt fast nicht ohne Pflegedienst aus. Wer vorübergehend aus dem Beruf aussteigen oder seine Arbeitszeit reduzieren möchte, kann Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. djd

- Informationen dazu gibt es unter www.pflegeberatung.de