Nebenkosten mit Steuervorteil

Mieter können Reinigungskosten bei der Steuer geltend machen

21. Oktober 2026
Nebenkosten mit Steuervorteil

Die professionelle Treppenhausreinigung kann Mietern einen Steuervorteil bringen - auch wenn der Vermieter den Auftrag erteilt hat. Foto: Daria - stockadobe.com

Beim Öffnen der Nebenkostenabrechnung zählt zunächst die Summe am Ende: Gibt es Geld zurück oder steht eine Nachzahlung an? Doch auch die einzelnen Posten verdienen Aufmerksamkeit. Manche Ausgaben, die Mieter über ihre Nebenkosten tragen, können ihre Einkommensteuer senken. Dazu gehört etwa die Reinigung des Treppenhauses. 

Beauftragt der Vermieter dafür einen Reinigungsdienst und verteilt die Kosten auf die Hausbewohner, können Mieter ihren jeweiligen Anteil steuerlich geltend machen. Sie müssen die Firma dafür nicht selbst beauftragt haben. Auch die Pflege eines gemeinschaftlich genutzten Gartens zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. 

Begünstigt sind grundsätzlich die Arbeitskosten einschließlich der zugehörigen Fahrt- und Maschinenkosten. Davon werden 20 Prozent direkt von der Einkommensteuer abgezogen, insgesamt höchstens 4000 Euro pro Haushalt und Jahr. Entfallen auf einen Mieter beispielsweise 300 Euro begünstigte Kosten für die Treppenhausreinigung, kann seine Steuer um 60 Euro sinken. Das setzt voraus, dass genügend Einkommensteuer verbleibt und der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. 

Damit aus den Ausgaben eine Entlastung wird, braucht es nachvollziehbare Angaben. Aus der Abrechnung oder einer Bescheinigung muss hervorgehen, welche begünstigten Kosten auf den Mieter entfallen. Dabei zählt nicht einfach die gesamte Nebenkostensumme: Ausgaben etwa für Heizenergie oder den Wasserverbrauch sind auf diesem Weg nicht absetzbar. 

Fehlt die steuerliche Aufschlüsselung, können Mieter beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung eine entsprechende Bescheinigung anfordern. Die Arbeitskosten dürfen sie nicht selbst schätzen. Auch die Zahlung auf das Konto des Dienstleisters muss aus den Nachweisen ersichtlich sein. Eine Barzahlung an ihn wird nicht anerkannt. 

Die Unterlagen sollten Mieter aufbewahren; das Finanzamt kann die Nachweise anfordern. Wer seine Steuererklärung vom Steuerberater erstellen lässt, reicht sie dort mit ein. Dabei lässt sich auch klären, in welchem Steuerjahr die Kosten einer spät eingetroffenen Abrechnung berücksichtigt werden können und ob weitere Posten infrage kommen. red