Seit 2023 ist die Homeoffice-Pauschale im Gesetz verankert. Pro Tag im Homeoffice - egal ob im Arbeitszimmer oder an der Küchenecke - können sechs Euro angesetzt werden, maximal 1.260 Euro im Jahr. Damit sollen Kosten wie Strom oder Heizung berücksichtigt werden. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht erforderlich.
Wer einen eigenen Raum hat, der fast ausschließlich für die Arbeit genutzt wird, kann weitergehen Entweder werden die anteiligen Wohnkosten - also etwa Miete oder Nebenkosten - berücksichtigt, oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro. Wichtig ist, dass es sich tatsächlich um ein Arbeitszimmer handelt.
Für alle, die pendeln, bleibt die Entfernungspauschale entscheidend. Sie gilt pro Arbeitstag für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, unabhängig vom Verkehrsmittel. Für die ersten 20 Kilometer können 30 Cent je Entfernungskilometer angesetzt werden, ab dem 21. Kilometer steigt der Betrag auf 38 Cent. Diese Erhöhung ist bis Ende 2026 befristet. red