Absetzen leicht gemacht

Diese Alltagskosten mindern die Steuerlast

16. April 2025
Absetzen leicht gemacht

Steuern sparen ist keine Zauberei. Wer seine Ausgaben im Blick behält und klug dokumentiert, hat gute Chancen auf eine ordentliche Rückerstattung. Foto: Sanchai-stock.adobe.com

Wer Steuern zahlt, sollte wissen: Der Staat verlangt viel – gibt aber auch einiges zurück. Wer bei der Steuererklärung klug vorgeht, kann sich mitunter mehrere Hundert Euro vom Finanzamt zurückholen. Dabei lohnt sich der Blick auf Ausgaben, die vielen gar nicht als steuerlich relevant erscheinen. Denn oft sind es die kleinen Alltagskosten, die in Summe eine große Wirkung entfalten.

Ein echter Klassiker: die Entfernungspauschale. Wer täglich zur Arbeit fährt – egal ob mit Auto, Bus oder Fahrrad –, kann für jeden Arbeitstag 30 Cent pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent) geltend machen. Das geht schnell ins Geld – und bringt bares Geld zurück.

Wer im Job auf eigenes Werkzeug, spezielle Arbeitskleidung oder Fortbildungen angewiesen ist, sollte die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro nicht einfach so hinnehmen. Denn wer mehr ausgibt, darf auch mehr absetzen – etwa für Fachbücher, Computer oder Büromaterial. Auch das häusliche Arbeitszimmer kann unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Was das Leben mit sich bringt

Beiträge zur Renten- oder Krankenversicherung, Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen oder Ausbildungskosten für Kinder – all das zählt zu den Sonderausgaben. Auch Spenden können steuermindernd wirken. Der Nachweis erfolgt hier meist über Kontoauszüge oder Spendenquittungen.

Was viele nicht wissen: Auch haushaltsnahe Dienstleistungen – etwa die Putzhilfe, der Gärtner oder der Pflegedienst – lassen sich steuerlich geltend machen. Gleiches gilt für Handwerkerleistungen im selbst genutzten Wohneigentum. Wer sich also ein neues Bad einbauen lässt oder die Heizungsanlage wartet, sollte die Rechnung gut aufheben. 20 Prozent davon – bis zu einem bestimmten Höchstbetrag – erstattet das Finanzamt.

Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Zahnersatz oder bestimmte Therapien können ebenfalls steuermindernd wirken – vorausgesetzt, sie überschreiten die zumutbare Eigenbelastung. Auch hier gilt: Belege sammeln!