Erbschaften und Schenkungen bringen oft nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern auch steuerliche. Wenn jemand nach dem Tod eines Verwandten Vermögen erbt oder zu Lebzeiten etwas verschenkt bekommt, muss der Empfänger in der Regel Erbschaft- oder Schenkungsteuer zahlen. Doch keine Sorge - es gibt Freibeträge und Regelungen, die den Betrag beeinflussen, den man tatsächlich versteuern muss.
Steuerklassen und Freibeträge
Die Höhe der Freibeträge hängt davon ab, wie nah das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser oder Schenker und Empfänger ist. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten, Kinder 400.000 Euro und Enkelkinder 200.000 Euro. Eltern haben bei einer Erbschaft einen Freibetrag von 100.000 Euro, während Geschwister und entferntere Verwandte nur 20.000 Euro steuerfrei erhalten. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher der Freibetrag.
Wird der Freibetrag überschritten, fällt Steuer auf den überschüssigen Betrag an. Die Steuersätze variieren zwischen sieben Prozent und 50 Prozent, je nach Steuerklasse und Höhe des Erbes.
Steuerliche Begünstigungen für das Familienheim
Es gibt auch steuerliche Begünstigungen, die genutzt werden können, um die Steuerlast zu verringern. Beispielsweise sind Immobilien, die als Familienheim genutzt werden, steuerlich begünstigt, wenn der Erbe die Immobilie selbst bezieht. Schenkungen zu Lebzeiten sind oft steuerlich günstiger, da die Freibeträge alle zehn Jahre wieder genutzt werden können.
Tipps für die Steuerplanung
Wer frühzeitig handelt, kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. Ehepartner können sich größere Beträge steuerfrei schenken, und Schenkungen von Immobilien oder größeren Vermögenswerten sind oft günstiger, wenn sie rechtzeitig erfolgen.
Es lohnt sich also, schon zu Lebzeiten steuerliche Aspekte zu berücksichtigen und gegebenenfalls die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, um die Steuerlast zu minimieren.