Nebenjobs und Steuern

Was Sie wissen sollten

28. August 2024
Nebenjobs und Steuern

Foto: chinnarach - stock.adobe.com

Ein Nebenjob ist eine gute Möglichkeit, zusätzliches Geld zu verdienen. Doch auch hier gilt: Die Einkünfte müssen versteuert werden. 

Steuerfreie Nebenjobs

Ein Minijob (bis zu 538 Euro monatlich) bleibt für den Arbeitnehmer oft steuerfrei, da der Arbeitgeber pauschal zwei Prozent Steuern zahlt. Die Einnahmen müssen in der Regel nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Wichtig: Die 538-Euro-Grenze darf nicht überschritten werden, sonst wird der Minijob steuerpflichtig. 

Nebenjob neben der Haupttätigkeit

Wenn Sie einen Nebenjob neben Ihrer Haupttätigkeit haben, wird dieser mit der Steuerklasse VI abgerechnet, die höhere Abzüge hat. Diese Steuerklasse gilt für alle weiteren Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung, die nicht über einen Minijob laufen.

Selbstständige Nebentätigkeit

Bei selbstständigen Nebenjobs, wie freiberuflicher Arbeit, müssen die Einnahmen in der Steuererklärung angegeben werden. Viele Ausgaben, die mit der Tätigkeit zusammenhängen, können steuerlich abgesetzt werden. 

Steuererklärungspflicht

Zusätzliche Einkünfte aus einem Nebenjob machen oft eine Steuererklärung erforderlich, besonders bei Einkünften über den Pauschalbetrag oder bei selbstständiger Arbeit. 

Sozialversicherung

Bei einem Minijob fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Verdienen Sie mehr als 538 Euro, wird der Nebenjob sozialversicherungspflichtig, und es werden Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig.

Freibeträge und Optimierung

Freibeträge und Pauschalen, wie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, können die Steuerlast senken. Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Nebenjob können ebenfalls abgesetzt werden. Ein Nebenjob kann somit finanziell lohnend sein, doch steuerliche Pflichten dürfen nicht vergessen werden. Mit dem richtigen Wissen und einer sorgfältigen Steuererklärung können Sie das Beste aus Ihrem Nebenverdienst herausholen und alle Pflichten erfüllen.