
Seit der Reform 2020 ist eine Restschuldbefreiung schon nach drei Jahren möglich. Ein Insolvenzverfahren wird eröffnet, wenn Rechnungen dauerhaft nicht bezahlt werden können. Bei Verbraucherinsolvenzen ist vorher ein Einigungsversuch mit Gläubigern nötig.
Während des Verfahrens müssen Schuldner Einkommen und Vermögen offenlegen, den pfändbaren Teil abführen und einer Arbeit nachgehen. Verstöße gefährden den Neustart.
Nicht befreit werden Unterhaltsrückstände, Geldstrafen, Forderungen aus Straftaten sowie neue Schulden während des Verfahrens.
Die Reform erleichtert den Weg aus der Schuldenfalle. Ehrlichkeit, Disziplin und Beratung sind entscheidend, um nach drei Jahren wieder wirtschaftlich frei durchstarten zu können.