Geht eine Partnerschaft oder Ehe mit Kindern in die Brüche, stellen sich schnell wichtige Fragen: Wer entscheidet künftig über die Schule, wer darf den Arzt wählen – und was ist, wenn sich die Eltern nicht einig sind? Manche Mütter und Väter glauben, das Sorgerecht gehe mit der Trennung automatisch auf einen Elternteil über. Tatsächlich ist das aber nur selten der Fall.
Was ist das Sorgerecht überhaupt?
Das Sorgerecht umfasst das Recht und die Pflicht, für ein Kind zu sorgen – rechtlich, gesundheitlich, schulisch und persönlich. Es gliedert sich in zwei Bereiche: die Personensorge (etwa Entscheidungen über Betreuung, Gesundheit, Erziehung) und die Vermögenssorge (beispielsweise Umgang mit dem Sparbuch, Vertragsabschlüsse). In Deutschland haben bei verheirateten Eltern grundsätzlich beide das gemeinsame Sorgerecht – und das bleibt auch nach einer Trennung bestehen.
Was ändert sich nach der Trennung?
Nach der Trennung lebt das Kind in der Regel bei einem Elternteil – dieser trifft dann Alltagsentscheidungen allein. Dazu zählen etwa Fragen wie: Wann geht das Kind ins Bett? Was gibt es zum Frühstück? Auch die Auswahl des Sportvereins oder die Teilnahme an einem Klassenausflug fällt unter die sogenannte Alltagssorge.
Anders ist es bei weitreichenden Entscheidungen – etwa bei einem Schulwechsel, größeren medizinischen Eingriffen oder bei einem geplanten Umzug ins Ausland. Hier müssen sich beide Eltern einigen. Gelingt das nicht, kann das Familiengericht angerufen werden.
Nicht verheiratete Eltern und das Umgangsrecht
Bei nicht verheirateten Eltern erhält zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Das ändert sich nur, wenn beide Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben oder ein Gericht das gemeinsame Sorgerecht anordnet. Wichtig: Das Umgangsrecht ist davon unabhängig zu betrachten. Auch ein Elternteil, der kein Sorgerecht hat, hat in der Regel das Recht, regelmäßig Kontakt zum Kind zu pflegen – es sei denn, das Kindeswohl wäre dadurch gefährdet.
Wann kommt es zum alleinigen Sorgerecht?
Ein Elternteil kann beim Gericht das alleinige Sorgerecht oder die alleinige Entscheidungsbefugnis für bestimmte Teilbereiche beantragen – etwa bei dauerhaftem Streit oder wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Die Hürden dafür sind allerdings hoch: Das Familiengericht prüft genau, ob das gemeinsame Sorgerecht tatsächlich nicht mehr praktikabel ist oder dem Kind sogar schadet.
Auch wenn die Beziehung scheitert – Eltern bleiben in der Verantwortung für ihr Kind. Das gemeinsame Sorgerecht ist gesetzlich gewollt und soll sicherstellen, dass beide Elternteile in wichtigen Fragen mitentscheiden. Wer Streit vermeiden will, sollte frühzeitig das Gespräch suchen – notfalls mit Unterstützung durch Mediation oder anwaltlichen Rat.