Kalte Wohnung, heikle Kürzung

Bei Heizungsausfall sollte Miete nicht vorschnell gekürzt werden

09. Oktober 2026
Kalte Wohnung, heikle Kürzung

Am ersten kühlen Morgen bleibt der Heizkörper kalt. Im Internet ist schnell eine Tabelle gefunden, die eine hohe Mietminderung verspricht. Doch wer kurzerhand weniger überweist, kann den Streit mit dem Vermieter verschärfen. Eine Wohnung muss auch an kalten Tagen ausreichend beheizbar sein. Bleibt die Heizung aus oder werden die Räume nicht warm, kann das ein Mietmangel sein. Der Mieter sollte den Vermieter unverzüglich informieren und festhalten, wie sich der Ausfall auswirkt. Fotos vom Thermometer oder ein Temperaturprotokoll können später wichtig werden. 

Wie stark die Miete gemindert werden darf, hängt vom Einzelfall ab. Es macht einen Unterschied, ob nur ein Raum für einige Stunden kühl bleibt oder die ganze Wohnung tagelang auskühlt. Pauschale Werte aus dem Internet bieten deshalb keine verlässliche Grundlage. Spätestens wenn der Vermieter den Mangel bestreitet oder die einbehaltene Miete zurückfordert, wird juristische Beratung wichtig. Sie kann klären, welche Kürzung vertretbar ist und ob die Nachweise ausreichen. Wer zu viel einbehält, riskiert Mietrückstände und möglicherweise weitere rechtliche Konsequenzen.