Vom gebuchten Meerblick ist nichts zu sehen. Neben dem Hotel beginnt morgens die Baustelle, im Bad ziehen sich Schimmelflecken über die Fugen. An der Rezeption verspricht man Abhilfe, doch bis zur Abreise ändert sich nichts. Zu Hause fordert der Urlauber Geld zurück. Der Veranstalter lehnt ab: Ihm sei kein Mangel gemeldet worden. Bei Pauschalreisen kann dieser Einwand entscheidend sein. Der Veranstalter muss noch im Urlaub die Möglichkeit bekommen, das Problem zu lösen – etwa mit einem anderen Zimmer. Eine Beschwerde beim Hotel genügt nicht immer. Sicherer ist es, die Reiseleitung oder die genannte Kontaktstelle zu informieren und deren Reaktion festzuhalten.
Fotos zeigen zwar den Zustand des Zimmers. Ob und wann die Mängel gemeldet wurden, belegen sie jedoch nicht. Dafür sind Nachrichten oder eine schriftliche Bestätigung wichtig. Ohne Anzeige können Ansprüche entfallen, wenn der Veranstalter sonst Abhilfe hätte schaffen können. Nach der Rückkehr zählt, was vertraglich zugesagt war und wie stark die Reise beeinträchtigt wurde. Danach bemisst sich eine mögliche Minderung. Lehnt der Veranstalter die Forderung ab oder bietet nur einen geringen Betrag an, kann eine juristische Beratung klären, welche Ansprüche bestehen und wie sie sich begründen lassen. Dafür bleiben grundsätzlich zwei Jahre ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Abwarten empfiehlt sich trotzdem nicht: Mit der Zeit wird der Nachweis schwieriger.
