Die Sommerferien sind gebucht, das Kind freut sich auf Strand, Berge oder Familienbesuch im Ausland. Doch nach einer Trennung kann selbst eine gewöhnliche Urlaubsreise kompliziert werden. Darf ein Elternteil allein mit dem Kind verreisen? Muss der andere zustimmen? Und welche Unterlagen werden an Flughafen oder Grenze verlangt? Entscheidend ist zunächst das Sorgerecht. Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, müssen sie wichtige Fragen gemeinsam entscheiden. Alltagssachen entscheidet meist der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Ob eine Ferienreise noch dazu zählt oder eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung ist, hängt vom Einzelfall ab.
Entscheidend sind unter anderem Ziel, Dauer, Alter und Gesundheit des Kindes, Reiseerfahrung, Entfernung und Sicherheitslage. Ein kurzer Urlaub in einem vertrauten Reiseland ist rechtlich anders einzuordnen als eine mehrwöchige Fernreise oder eine Reise in ein Land mit unsicherer Lage. Auch aktuelle Reiseund Sicherheitshinweise können eine Rolle spielen. Wer mit einem minderjährigen Kind allein ins Ausland reist, sollte eine formlose Einverständniserklärung des anderen Elternteils dabeihaben. Darin sollten Reiseziel, Zeitraum, Begleitperson, Kontaktdaten und die Daten des Kindes stehen. Bei unterschiedlichen Nachnamen können zusätzlich Geburtsurkunde, Ausweiskopien und ein gültiges Reisedokument des Kindes helfen. red
