Kündigung war unwirksam

Arbeiten im Homeoffice: Landesarbeitsgericht trifft weitreichende Entscheidung

08. Mai 2026
Kündigung war unwirksam

Ein Arbeitnehmer arbeitete aufgrund einer betrieblichen Regelung überwiegend im Homeoffice. Nach einer Strategieänderung verlangte der Arbeitgeber, dass er wieder dauerhaft im Betrieb arbeitet – mehrere hundert Kilometer von seinem Wohnort entfernt. 

Der Arbeitnehmer weigerte sich und setzte seine Arbeit von zu Hause aus fort. Daraufhin sprach der Arbeitgeber eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen angeblicher Arbeitsverweigerung aus. 

Das Landesarbeitsgericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Entscheidend war: Das Homeoffice war verbindlicher Bestandteil der Arbeitsvereinbarung geworden und damit nicht nur eine freiwillige Kulanzregelung. Der Arbeitgeber durfte den Arbeitsort daher nicht einseitig zurück in den Betrieb verlegen. Dafür wäre eine einvernehmliche Vertragsänderung oder eine Änderungskündigung nötig gewesen. 

Zugleich stellte das Gericht klar: Wer eine unzulässige Weisung nicht befolgt, begeht keine Arbeitsverweigerung. Das Urteil zeigt damit, dass verbindlich geregeltes Homeoffice denselben Schutz genießt wie jeder andere Arbeitsort. Arbeitgeber sollten Remote-Work-Regelungen klar, schriftlich und rechtssicher gestalten, um spätere Konflikte zu vermeiden. djd