Wenn der Gartenzaun zur Streitlinie wird

Hecken, Äste und Gartenlärm sorgen im Frühjahr oft für Ärger

10. April 2026
Wenn der Gartenzaun zur Streitlinie wird

Ein Klassiker bei Nachbarschaftsstreitereien ist die Hecke am Rand des Grundstücks. In Rheinland-Pfalz ist genau geregelt, wie weit sie von der Grenze entfernt stehen muss. Bis zu einer Höhe von einem Meter reichen 25 Zentimeter Abstand, bei anderthalb Metern sind es 50 Zentimeter, bei zwei Metern 75 Zentimeter. Wächst die Hecke höher, vergrößert sich auch der erforderliche Abstand. Das Nachbarrecht regelt Abstand, Höhe und Rückschnitt. Es schaut aber auch darauf, wie die Beteiligten miteinander umgehen. Wer Ansprüche geltend macht, muss das fair und rücksichtsvoll tun. Auch wer sich auf klare Regeln berufen kann, soll einen Streit nicht unnötig verschärfen. 

Ein weiterer Dauerbrenner sind überhängende Zweige und Wurzeln, die vom Nachbargrundstück herüberwachsen. Wurzeln, die auf das eigene Grundstück eindringen, darf der betroffene Eigentümer grundsätzlich kappen. Bei Zweigen muss der Nachbar in der Regel zunächst eine angemessene Frist bekommen, um den Überhang selbst zu beseitigen. Erst wenn das nicht geschieht, darf der betroffene Eigentümer selbst tätig werden. Auch bei Gartengeräten endet die Freiheit nicht an der Grundstücksgrenze. Für viele Maschinen gelten in Wohngebieten feste Ruhezeiten. Laute Geräte dürfen an Sonn- und Feiertagen gar nicht und werktags nur zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden.