Zu Jahresbeginn sind die Fitnessstudios gut gefüllt. Viele wollen mit neuen Vorsätzen starten, oft wird ein Vertrag abgeschlossen oder ein bestehendes Abo wieder bewusst genutzt. Ein genauer Blick auf die rechtlichen Regeln kann sich lohnen. In vielen Häusern gelten weiterhin Mindestlaufzeiten von zwölf oder 24 Monaten. Endet dieser Zeitraum, darf sich der Vertrag in der Regel nur noch monatlich verlängern. Entscheidend bleibt die Kündigungsfrist, die häufig zwischen einem und drei Monaten liegt. Wer rechtzeitig kündigen will, sollte das Datum im Kalender notieren und die Kündigung schriftlich festhalten.
Ein weitverbreitetes Missverständnis betrifft das Widerrufsrecht. Wer den Vertrag direkt im Studio unterschreibt, kann ihn normalerweise nicht einfach zurückgeben. Bei Online-Anmeldungen gilt in der Regel eine Frist von 14 Tagen. Wird das Angebot in dieser Zeit schon genutzt, kann das Studio anteilige Kosten berechnen. Auch bei den Beiträgen lohnt sich Aufmerksamkeit. Preissteigerungen sind nur zulässig, wenn sie im Vertrag nachvollziehbar geregelt sind. Klauseln, die dem Studio freie Hand lassen, sind oft unwirksam. Gleiches gilt für zusätzliche Servicepauschalen, die nicht klar vereinbart wurden. Kommt eine längere Krankheit dazwischen, lässt sich der Vertrag häufig für eine gewisse Zeit ruhend stellen – meist gegen Vorlage eines ärztlichen Attests. red
