Ein plötzlicher Kälteeinbruch, überfrierende Nässe und schon ist es passiert: Das Auto gerät ins Rutschen, der Wagen prallt gegen ein anderes Fahrzeug oder in die Leitplanke. Solche Unfälle häufen sich im Winter. Doch wer trägt die Verantwortung, wenn die Straße glatt ist – der Fahrer oder die Kommune? Nach der Straßenverkehrsordnung müssen sich alle Verkehrsteilnehmer auf die Wetterlage einstellen. Dazu gehören angepasste Geschwindigkeit, größere Abstände und wintertaugliche Bereifung. Wer trotz glatter Fahrbahn zu schnell unterwegs ist oder mit Sommerreifen fährt, haftet in der Regel selbst. Versicherungen können in solchen Fällen Leistungen kürzen oder den Schaden nur teilweise übernehmen.
Auch wenn Städte und Gemeinden zum Winterdienst verpflichtet sind, bedeutet das nicht, dass jede Straße rund um die Uhr gestreut oder geräumt sein muss. Vorrang haben Hauptverkehrsstraßen, Steigungen, Kreuzungen und gefährliche Stellen. Nebenstraßen und Wohngebiete werden meist später oder gar nicht gestreut – das ist rechtlich zulässig. Gerichte erkennen an, dass der Streudienst nach Zumutbarkeit- und Kapazität arbeiten muss.
Eine Kommune haftet nur, wenn sie die Verkehrssicherungspflicht grob vernachlässigt hat – etwa, wenn eine vielbefahrene Straße über längere Zeit nicht gestreut wurde oder bekannte Gefahrenstellen ignoriert wurden. Dann kann der Geschädigte Schadenersatz verlangen. Beweisen muss das jedoch der Betroffene, etwa durch Fotos, Zeugen oder Polizeiprotokolle.
