Dashcams gehören für viele Autofahrer längst zum Alltag. Die kleinen Kameras an der Windschutzscheibe zeichnen das Verkehrsgeschehen auf und können im Ernstfall helfen, den Unfallhergang zu klären. Doch obwohl der Einsatz grundsätzlich erlaubt ist, gelten strenge rechtliche Vorgaben – vor allem im Hinblick auf den Datenschutz.
Beweismittel vor Gericht
Der Bundesgerichtshof entschied 2018, dass Dashcam-Aufnahmen in Zivilprozessen als Beweismittel dienen können, wenn sie zur Aufklärung eines Unfalls beitragen. Gleichzeitig stellte das Gericht klar: Eine dauerhafte Aufzeichnung des Straßenverkehrs ist unzulässig, weil damit andere Verkehrsteilnehmer ohne deren Einwilligung gefilmt würden.
Kurze Aufzeichnung statt Daueraufnahme
Zulässig ist lediglich eine fortlaufende, kurzfristige Aufzeichnung, bei der alte Videodaten automatisch überschrieben werden. Nur wenn ein bestimmtes Ereignis – etwa ein Aufprall oder eine Vollbremsung – erkannt wird, darf das betreffende Filmmaterial gespeichert bleiben. Moderne Dashcams bieten dafür spezielle Sensoren und eine Loop-Funktion.
Montage und Sichtfeld
Die Kamera darf die Sicht des Fahrers nicht einschränken. Ideal ist ein Platz hinter dem Rückspiegel. Wer die Dashcam falsch montiert, riskiert ein Bußgeld. Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte beachten, dass dort teils andere Regeln gelten. Vor Reisen sollte man sich daher über die dortige Rechtslage informieren.
